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Vorerst keine EU-Förderung für verbrauchende Embryonenforschung

Stammzellen. - Die so genannte verbrauchende Embryonenforschung soll nach einer Entscheidung der europäischen Forschungsminister nicht mit EU-Geldern gefördert werden. Im Ministerrat in Brüssel fand ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission nicht die erforderliche Mehrheit. In einer Woche wollen die Minister über einen portugiesischen Kompromissvorschlag entscheiden, nach dem nur Forschung mit zu einem bestimmten Stichtag bereits vorhandenen Stammzelllinien gefördert werden soll.

    Noch vor einer Woche hatte das Europaparlament einer Förderung von verbrauchender Embryonenforschung vorbehaltlos zugestimmt. Diese Entscheidung kippte nun der Ministerrat nach rund vierstündigen Beratungen. Der deutsche Staatssekretär Wolf-Michael Catenhusen (SPD) zeigt sich im Anschluss zufrieden mit der Entscheidung, weil damit die schweren ethischen Bedenken gegen den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission ausgeräumt seien. Eine entsprechende EU-Regelung würde nationale Gesetzgebungen respektieren.

    Der frühere Beschluss des Europaparlaments, die Stammzellenforschung uneingeschränkt fördern zu wollen, war auf heftige Kritik in Deutschland gestoßen, wo die verbrauchende Embryonenforschung unter Strafe steht. Am Dienstag noch hatten die Unionsparteien ihre Unterstützung für die ablehnende Haltung der Regierung bekräftigt. Doch nicht alle Abgeordneten stimmen damit überein. Katherina Reiche etwa, die für CDU/CSU im Forschungsausschuss des Bundestages sitzt, nennt die Entscheidung des Europaparlaments ethisch und medizinisch richtig: "Mit seiner Entscheidung hat das europäische Parlament auch den medizinischen Gewinn, der aus einer solchen Forschung erwachsen kann, erkannt."

    Den Gewinn der Stammzellenforschung bezweifeln andere Abgeordnete indes. So plädiert der forschungspolitische Sprecher der Bündnisgrünen Hans-Josef Fell für Alternativen: "Ich muss insgesamt dazu sagen, dass die embryonale Stemmzelllinienforschung eigentlich überbetont wird. Die Heilserwartungen, die in dieser Frage liegen, lassen sich möglicherweise mit anderen Forschungen viel besser erfüllen." Fell könnte sich als europäischen Kompromiss eine Stichtagsregelung für Stammzellen - nicht aber für Embryonen - vorstellen, die über die deutsche Regelung hinausgeht.

    Über die juristischen Folgen einer Entscheidung in Brüssel für das Embryonenschutzgesetz in Deutschland sprach Ralf Krauter mit Dr. Volker Röben vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Das Gespräch können sie als RealAudio-Stream oder als MP3-Datei hören.

    [Quelle: Arndt Reuning]