
In einem vom Bundeskabinett verabschiedeten Bericht zu der Regelung heißt es, die Vorgaben hätten sich bewährt und maßgeblich zur Versorgungssicherheit beigetragen. Sie waren in der Energiekrise des vergangenen Jahres eingeführt worden. Vorgesehen ist, dass die deutschen Speicher am 1. September jeweils zu 75 Prozent gefüllt sein sollen. Zum 1. November soll der Füllstand bei 95 Prozent liegen, zum 1. Februar bei 40 Prozent.
Das Kabinett billigte auch den Gesetzentwurf zum neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, der eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit vorsieht. Beschlossen wurden ferner Erleichterungen für Spätaussiedler.
Diese Nachricht wurde am 28.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.