Dienstag, 07. Mai 2024

Bundesrat
Vorgaben zur Personalbemessung in der Krankenhauspflege beschlossen

Der Bundesrat hat neue Vorgaben zur Bemessung des Personalbedarfs in der stationären Krankenhauspflege beschlossen.

26.04.2024
    Zwei Krankenpfleger im Zimmer eines Patienten. Einer steht an einem Monitor, der andere beugt sich über das Bett. Beide tragen Kittel und Masken.
    Zwei Krankenpfleger im Zimmer eines Patienten. (picture alliance / dpa-Zentralbild / Jens Büttner)
    Die Länderkammer stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Demnach sollen Krankenhäuser künftig ihren Personalbedarf melden, der dann mit der aktuellen Stärke der Belegschaft abgeglichen wird. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Pflege von Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern. Der Deutsche Pflegerat sprach von einem Meilenstein.
    In einer weiteren Entscheidung lehnte der Bundesrat einen vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Einsatz verdeckter Ermittler und sogenannter V-Leute in seiner jetzigen Fassung ab. Die Länderkammer schlug zahlreiche Änderungen vor. Diese betreffen unter anderem den Katalog der Straftaten, zu deren Aufklärung der Einsatz solcher V-Leute erlaubt sein soll.
    Diese Nachricht wurde am 26.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.