
Der sogenannte "Art Market Integrity Act" würde unter anderem das Bankgeheimnisgesetz ändern. Damit wären Kunsthändler und Auktionshäuser verpflichtet, Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Auch Kunstberater, Berater, Verwahrer, Galerien, Museen und Sammler müssten sich daran halten.
Im vergangenen Jahr hatte das Finanzministerium den Kunstmarkt als besonders anfällig für Geldwäsche und die Umgehung internationaler Sanktionen identifiziert. So hatte etwa 2023 der Kunstsammler Nazem Ahmad die US-Sanktionen umgangen, indem er Kunstwerke und Diamanten im Wert von 440 Millionen Dollar handelte. Die Erlöse sollen dann zur Finanzierung der im Libanon ansässigen militant-islamistischen und vom Iran unterstützen Hisbollah-Miliz verwendet worden sein.
Diese Nachricht wurde am 24.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.