Die Mittel der Genetik machen nicht nur die Auswahl von Nachkommen möglich, sondern auch die Risikoeinschätzung für Erbkrankheiten oder andere Erkrankungen wie etwa Herzinfarkte. Das Thema ist heikel, denn Arbeitgeber und Versicherungen dürften durchaus interessiert an solchen Informationen sein, andererseits können die genetischen Methoden keine gesicherten Informationen liefern sondern nur Risikofaktoren und Wahrscheinlichkeiten. Die DFG hat daher zu höchster Vorsicht und Behutsamkeit im Umgang mit den Genuntersuchungen aufgerufen. Die so genannte prädiktive genetische Diagnostik sollte nur von Fachleuten und nur unter intensiver Beratung angewandt werden. Fachleute sind hierbei noch nicht einmal die Humanmediziner sondern Humangenetiker, die die Aussagen der Untersuchungen zutreffend einschätzen können.
Das Problem ist, dass man keine konkreten Aussagen über die tatsächliche Entwicklung machen kann. Selbst bei einer Krankheit wie Zystischer Fibrose, auch Mukoviszidose genannt, die als eine relativ einfache Erbkrankheit angesehen wird, lassen sich keine hundertprozentig gültigen Aussagen machen. Obwohl die Krankheit wohl nur auf ein Gen zurückzuführen ist, kennen die Wissenschaftler inzwischen 950 verschiedene Mutationen dieser Erbinformation. Ihre Auswirkungen reichen von der lebensbedrohlichen Atemwegserkrankung bis zu Verdauungsbeschwerden oder Unfruchtbarkeit. Dieses Spektrum hängt mit anderen genetischen Faktoren wie Schutzgenen oder auch Umweltbedingungen ab, so dass ein einfaches Genscreening nur schwerlich ein zutreffendes Ergebnis haben kann.
Wohl kann die Genuntersuchung Risikogruppen herausfinden, doch auch hier stehen die Fachleute vor dem Problem, dass sie nur ein Risiko bestimmen können. Die tatsächliche Entwicklung steht auf einem ganz anderen Blatt. Daher fordert die DFG eingehende Beratung und rät von umfassenden Genuntersuchungen ab, da die Fülle der dabei erhobenen Informationen nicht bewältigt werden könne. In Deutschland wird wohl alles auf die gesetzliche Regelung der prädiktiven genetischen Diagnostik hinauslaufen, die ein Beratungsgebot und die Verschreibungspflicht festlegen wird. Der Zugang von Dritten ist laut DFG auch zurzeit schon befriedigend geregelt.
[Quelle: Volkart Wildermuth]
Das Problem ist, dass man keine konkreten Aussagen über die tatsächliche Entwicklung machen kann. Selbst bei einer Krankheit wie Zystischer Fibrose, auch Mukoviszidose genannt, die als eine relativ einfache Erbkrankheit angesehen wird, lassen sich keine hundertprozentig gültigen Aussagen machen. Obwohl die Krankheit wohl nur auf ein Gen zurückzuführen ist, kennen die Wissenschaftler inzwischen 950 verschiedene Mutationen dieser Erbinformation. Ihre Auswirkungen reichen von der lebensbedrohlichen Atemwegserkrankung bis zu Verdauungsbeschwerden oder Unfruchtbarkeit. Dieses Spektrum hängt mit anderen genetischen Faktoren wie Schutzgenen oder auch Umweltbedingungen ab, so dass ein einfaches Genscreening nur schwerlich ein zutreffendes Ergebnis haben kann.
Wohl kann die Genuntersuchung Risikogruppen herausfinden, doch auch hier stehen die Fachleute vor dem Problem, dass sie nur ein Risiko bestimmen können. Die tatsächliche Entwicklung steht auf einem ganz anderen Blatt. Daher fordert die DFG eingehende Beratung und rät von umfassenden Genuntersuchungen ab, da die Fülle der dabei erhobenen Informationen nicht bewältigt werden könne. In Deutschland wird wohl alles auf die gesetzliche Regelung der prädiktiven genetischen Diagnostik hinauslaufen, die ein Beratungsgebot und die Verschreibungspflicht festlegen wird. Der Zugang von Dritten ist laut DFG auch zurzeit schon befriedigend geregelt.
[Quelle: Volkart Wildermuth]