Donnerstag, 02. Mai 2024

Menschenrechtsbericht
Vorwurf: Deutsche Polizei schützt sensible Daten zu wenig

Die deutsche Polizei schützt laut dem jüngsten Menschenrechtsbericht nicht ausreichend personenbezogene sensible Daten wie Sprache, Hautfarbe oder Herkunft einer Person.

11.12.2023
    Das Eingangsschild des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin.
    Deutsches Institut für Menschenrechte (picture alliance/dpa/Claudia Kornmeier)
    Sensible Daten würden kaum besser geschützt als solche, die nicht sensibel seien, erklärten Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte bei der Vorstellung des Berichts in Berlin. Dies sei grund- und menschenrechtlich problematisch. Die Experten sehen das Risiko, dass es durch polizeiliche Datenverarbeitung zu rassistischer Diskriminierung kommt. Als Beispiel nennt der Bericht die Datenkategorie "äußere Erscheinung" im Informationssystem der Bundes- und Landespolizeien INPOL. Ein als "afrikanisch" gelesener Mensch werde darin nicht als Europäer und nicht als Deutscher gesehen - auch wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit habe.
    Das Institut legt dem Bundestag seit 2016 jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. In der diesjährigen Ausgabe werden unter anderem auch "besorgniserregende" Einschränkungen der Versammlungsfreiheit bei Klima-Protesten und -Blockaden kritisiert.
    Diese Nachricht wurde am 04.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.