
Dafür stimmte die Mehrheit der Ländervertreter in Berlin. Das sogenannte Wachstumschancengesetz sieht steuerliche Entlastungen für Unternehmen im Volumen von sieben Milliarden Euro pro Jahr bis 2028 vor. Mehrere Ministerpräsidenten der Länder kritisierten, dass zwei Drittel oder fast 20 Milliarden Euro der ausbleibenden Steuereinnahmen bei Ländern und Kommunen hängenbleiben würden. Der Bundesrat strebt offenbar eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes an. Unklar ist noch, wann der Vermittlungsausschuss tagen wird und wie ein Kompromiss aussehen könnte.
Zuvor hatte der Bundesrat den bisherigen Generalbundesanwalt Frank zum neuen Verfassungsrichter gewählt.
Diese Nachricht wurde am 24.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.