
Die SPD-Politikerin schlägt nun vor, dass die Grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8.450 Euro monatlich steigt. Derzeit liegt der Wert bei 8.050 Euro. Wer mehr verdient, müsste also in Zukunft auf einen größeren Teil des Einkommens Abgaben zahlen. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind ebenfalls Veränderungen geplant. Aktuell beträgt hier die Beitragsbemessungsgrenze 5.512,50 Euro im Monat. Sie soll 2026 auf 5.812,50 Euro steigen.
Angehoben werden soll auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Wer von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse wechseln will, muss ab 2026 mindestens 6.450 Euro brutto Monat verdienen statt wie bisher 6.150 Euro. Der Entwurf der SPD-Politikerin soll nun in der Bundesregierung abgestimmt werden.
Wagenknecht: Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze reicht nicht aus
BSW-Parteichefin Wagenknecht nannte die Pläne von Bas "halbherzig". Die Erhöhung bewege sich lediglich im Rahmen der normalen jährlichen Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen. Das werde nicht ausreichen, um die steigenden Sozialbeiträge zu stoppen, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Wagenknecht forderte stattdessen den Einstieg in eine Bürgerversicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger proportional zu ihrem Einkommen einzahlen.
Diese Nachricht wurde am 06.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.