
Dies gehe aus einer Beschlussempfehlung für das Gremium hervor, melden die Medienportale "Table Briefings" und "Politico". Demnach konnte kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden. Hinweise auf systematische Fehler zulasten einer bestimmten Partei lägen nicht vor. Bei dem Papier handelt es sich um eine Art Gutachten für den Ausschuss, der am 4. Dezember tagen soll. Nach Bekanntwerden der Berichte kündigte Parteigründerin Wagenknecht an, man werde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Ablehnung einer Neuauszählung klagen.
Das BSW war bei der Bundestagswahl nur sehr knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.
Diese Nachricht wurde am 28.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
