
Dabei geht es um den Vorwurf, Trump habe illegalerweise mit einer Verschwörung versucht, seine Wahlniederlage von 2020 zu seinen Gunsten zu manipulieren. Die Anordnung erfolgte kurz nachdem die Richterin die Zuständigkeit für den Fall wiedererlangt hatte. Diese war für längere Zeit ausgesetzt worden, weil Trump vor dem Obersten Gerichtshof die Frage hatte prüfen lassen, inwieweit er für seine Zeit als Präsident juristisch belangt werden kann. Das Urteil gestand ihm schließlich eine weitgehende Immunität für Handlungen im Amt zu.
In der Folge dürfte die Bezirks-Richterin bald entscheiden, inwieweit die einzelnen Anklagepunkte eines Sonderermittlers in dem Fall noch weiterhin Bestand haben.
Diese Nachricht wurde am 04.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.