
Das verkündeten die Richter in Karlsruhe. Grundsätzlich halten sie es zwar für vertretbar, dass Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen, indem künftig allein die Zweitstimme entscheidend für die Zahl der Parlamentssitze einer Partei sein soll. Die sogenannte Grundmandatsklausel soll jedoch weiter gelten. Diese garantiert, dass Parteien trotz Scheiterns an der bundesweiten Fünf-Prozent-Hürde in den Bundestag kommen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen. Diese Regelung ist vor allem für Parteien wie die CSU und die Linke mitunter entscheidend.
Die Vorsitzende Richterin König erklärte, die Fünf-Prozent-Hürde ohne jegliche Ausnahme hätte für eine Ungleichbehandlung von Wahlstimmen gesorgt. Die Sperrklausel an sich bleibe jedoch gerechtfertigt. Dass die Überhangsmandate wegfallen, sei kein Verstoß gegen die Chancengleichheit, betonte König. Es werde kein über die Zweitstimmen zustehender Sitz gekürzt, sondern nur die Zahl der Abgeordneten verringert.
Diese Nachricht wurde am 30.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.