
Als Beispiele nannte sie die Größe von Zimmern und Gemeinschaftsräumen. Zuständig für diese Regeln sind die Länder. Warken verteidigte zugleich geplante Einschnitte bei den Zuschlägen für Heimbewohner. Diese sind nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim gestaffelt. Nach einem Entwurf des Ministeriums sollen die höheren Entlastungsstufen künftig jeweils sechs Monate später einsetzen. Dadurch würden die Pflegekassen im kommenden Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlastet.
Auch nach der Änderung beteilige sich die Pflegeversicherung immer noch deutlich stärker an den Kosten, als es vor 2022 der Fall gewesen sei, betonte die Ministerin.
Diese Nachricht wurde am 13.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
