Gesundheit
Warken setzt auf andere rechtssichere Triage-Regelung

Bundesgesundheitsministerin Warken setzt nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zur Triage auf tragfähige andere Lösungen.

    Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beschwerde von Ärzten gegen die Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz des Bundes.
    Bundegesundheitsminmisterin Warken zu Triage-Regelung (picture alliance / dpa / Britta Pedersen)
    Die CDU-Politikerin sagte in Berlin, nötig seien rechtssichere Regelungen für Betroffene und für Ärzte. Sie werde gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Schlüsse ziehen. Die Karlsruher Richter hatten dem Bund die Regelungskompetenz abgesprochen und sehen diese bei den Ländern.
    Bei der Triage geht es darum, welche Patienten zuerst behandelt werden, wenn die Kapazitäten knapp sind. Ein während der Coronapandemie im Jahr 2022 beschlossenes - und nun für nichtig erklärtes - Gesetz sollte verhindern, dass Menschen aufgrund von Behinderung oder hohem Alter ausgeschlossen werden.
    Warken sagte nun, der Schutz behinderter Menschen müsse auf ein rechtssicheres Fundament gesetzt werden.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 selbst betont, behinderte Menschen müssten bei Triage gesetzlich vor Diskriminierung geschützt werden.
    Diese Nachricht wurde am 04.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.