Debatte im Bundestag
Warken verteidigt geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung - Opposition warnt vor "Kahlschlag" bei der Versorgung

Der Bundestag hat in erster Lesung über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung debattiert. Bundesgesundheitsministerin Warken nannte die Sparpläne "unausweichlich." Die Opposition äußerte deutliche Kritik.

    Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Plenarsaal im Bundestag.
    Gesundheitsministerin Warken im Bundestag (Elisa Schu / dpa / Elisa Schu)
    Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sichert, nannte das geplante Gesetz eine "Katastrophe" und warnte vor weiteren Belastungen etwa bei den Krankenhäusern. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Dahmen beklagte, es drohe ein Kahlschlag in der medizinischen Versorgung.
    Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Heitmann kritisierte überdies, dass der Bund seinen Zuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung kürzen wolle. Mit Blick auf die Situation von Fachkräften an Kliniken meinte die Linken-Abgeordnete Merendino, das Gesetz bestrafe struktruell eine faire Entlohnung. Verschiedene Abgeordnete kritisierten zudem, dass Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher weiterhin zu großen Teilen mit Beiträgen der Versicherten und nicht mit Steuergeldern finanziert werden.
    Zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Warken (CDU) den Gesetzentwurf im Bundestag gegen Kritik verteidigt. Die wachsenden Defizite der gesetzlichen Krankenkasse machten eine Reform unausweichlich. Ohne sie würde das erwartete Defizit 2027 bei knapp 19 Milliarden Euro liegen. Im Deutschlandfunk sagte Warken am Morgen, man habe ein ausgewogenes Paket vorgelegt. Jeder trage seinen Teil, die Versicherten ebenso wie die Leistungserbringer. Die Beitragssätze müssten stabilisiert werden, und da seien alle gefragt.

    Kritik auch aus dem Bundesrat

    Auch der Bundesrat befasste sich mit den Reformplänen. Zahlreiche Vertreter der Länder erklärten, es müsse dringend Änderungen geben. Derzeit hätten Länder und Kommunen zu viel und der Bund zu wenig von den Lasten zu tragen. Der Präsident des Bundesrates, Bremens Bürgermeister Bovenschulte, sagte im ZDF, er gehe davon aus, dass die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen werde. Das Gesetz ist allerdings im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, die Länder können die Verabschiedung also nur verzögern.

    Was das Gesetz vorsieht

    Ziel der Reform ist eine finanzielle Entlastung der Kassen ab dem kommenden Jahr. Zudem soll ein weiterer Anstieg der Zusatzbeiträge für die Versicherten verhindert werden.
    Der Gesetzentwurf sieht Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen. Geplant ist unter anderem eine Begrenzung der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern und eine höhere Zuzahlung für Medikamente. Für Praxen, Kliniken und die Pharmabranche soll es Ausgabenbremsen geben.
    Diese Nachricht wurde am 12.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.