Hintergrund
Was Artikel 4 und Artikel 5 im NATO-Vertrag bedeuten

Nach dem Eindringen von mehreren Drohnen in den polnischen Luftraum hat die Regierung in Warschau Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags mit den Verbündeten beantragt. Der Artikel sieht Beratungen vor, wenn sich ein NATO-Staat von außen gefährdet sieht.

    Vor dem NATO-Hauptquartier sind mehrere Flaggen zu sehen.
    Das NATO-Hauptquartier (picture alliance / AA / photothek.de / Janine Schmitz)
    Konkret heißt es darin: "Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist." Konkrete Konsequenzen müssen die Konsultationen nicht haben. Die NATO-Länder könnten aber etwa die Luftraumüberwachung verstärken.
    Der Artikel wurde seit Gründung des Bündnisses 1949 sieben Mal in Anspruch genommen, fünfmal von der Türkei. Dabei ging es in den Jahren zwischen 2003 und 2020 jeweils um Entwicklungen in den Nachbarländern Irak und Syrien. Zuletzt beraten wurde am 24. Februar 2022, dem Tag des russischen Überfalls auf die Ukraine. Beantragt wurde das damals von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Tschechien und der Slowakei. 

    Bündnisfall nach Artikel 5 bisher erst einmal ausgerufen

    Dass Polen nach dem Vorfall um militärische Unterstützung der Allianz nach Artikel 5 bittet, gilt als unwahrscheinlich - auch weil dies ein erhebliches Eskalationsrisiko bergen würden. Artikel 5 des NATO-Vertrags regelt die Beistandsverpflichtung in der Allianz und besagt, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere Alliierte als ein Angriff gegen alle angesehen wird.
    Die NATO berief sich zum ersten und einzigen Mal in ihrer Geschichte nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gegen die USA auf Artikel 5. Nach Artikel 5 müssen die Bündnispartner jede Form der Hilfe leisten, die sie für erforderlich halten, um auf die entsprechende Situation zu reagieren. Dies ist eine individuelle Verpflichtung für jeden Verbündeten, das zu leisten, was er unter den besonderen Umständen für notwendig hält und leisten kann. Wobei das Ziel nach Artikel 5 deutlich ist, nämlich „die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten“.
    Um zügig auf einen möglichen Angriff auf das Bündnisgebiet reagieren zu können, verfügt die NATO über schnelle Eingreifkräfte zu Land, zu Wasser und in der Luft. Alle Mitgliedstaaten stellen Truppen zur Verfügung. Etwa 40.000 Soldatinnen und Soldaten sind derzeit in der NATO Response Force organisiert. Beim NATO-Gipfel in Madrid 2022 wurde eine Aufstockung dieser Eingreifkräfte in erhöhter Bereitschaft auf rund 300.000 Soldatinnen und Soldaten beschlossen.
    Diese Nachricht wurde am 10.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.