Gebäudemodernisierungsgesetz
Was bei einer neuen Heizung künftig erlaubt sein soll

Das sogenannte Heizungsgesetz der früheren Ampelkoalition wird durch ein neues Gesetz ersetzt. Das Kabinett stimmte dem Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes zu. Darauf müssen sich Immobilienbesitzer und Mieter einstellen.

    Eine Frau regelt in der kalten Jahreszeit zu Hause die Heizung am Thermostat.
    Jeder darf wieder die Heizung einbauen, die er möchte. Mieter sollen geschützt werden für den Fall, dass die Kosten für fossile Brennstoffe weiter steigen. (picture alliance / Zoonar / Dmitrii Marchenko)
    Was soll bei einer neuen Heizung künftig erlaubt sein?
    Das alte Heizungsgesetz sah vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das neue Gesetz entfernt sich von dieser Vorgabe. Künftig sollen Hauseigentümer wieder frei entscheiden dürfen, welche Heizung sie einbauen, auch Öl- und Gasheizungen sind also erlaubt. Dafür fallen allerdings bestimmte Kosten an, die Hauseigentümer tragen müssen.
    Welche Kosten kommen gesetzlich für den Einbau von Öl- und Gasheizungen auf Eigentümer zu?
    Wer als Vermietender eine fossiles Heizsystem einbauen lässt, muss sich laut Entwurf künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Ab 2028 sollen die Kosten für den CO2-Preis sowie die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für eine weitere Regelung des neuen Heizungsgesetzes - dabei geht es um eine vorgeschriebene Quote von biogenen Brennstoffen.
    Union und SPD sichern außerdem eine "auskömmliche Finanzierung" für den Einbau neuer Heizungen bis 2029 zu. Details gibt es dazu jedoch noch keine. Fest steht bislang lediglich, dass neue Öl- und Gasheizungen nicht staatlich bezuschusst werden sollen.
    Welche Bedingungen müssen neu eingebaute Öl- und Gasheizungen laut neuem Gesetz erfüllen?
    Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 schrittweise mit einem wachsenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden, also mit Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff. Diese sogenannte Biotreppe sieht vier Stufen bis 2040 vor. Zunächst soll der Pflichtanteil bei zehn Prozent liegen. Ziel für 2040 sind 60 Prozent.
    Was gilt für den Brennstoffhandel?
    Der Handel soll zum anteiligen Verkauf klimafreundlicher Alternativen und Mischungen verpflichtet werden. Geplant sind Quoten für Grüngas und Grünheizöl für die Händler. Zu den grünen Gasen zählt das Eckpunktepapier von Union und SPD ausdrücklich auch grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt. Bei blauem und türkisem Wasserstoff kommt Erdgas zum Einsatz, gänzlich CO2-neutral ist er also nicht. Für orangenen Wasserstoff wird etwa Strom aus Abfallverwertungsanlagen benutzt. Die Verwendung von Wasserstoff zum Heizen ist jedoch umstritten, weil der Rohstoff knapp ist und ein Wasserstoffnetz noch aufgebaut werden muss.
    Welche Regelungen gibt es für Fernwärme und kommunale Wärmeplanung?
    Die Förderung für den Bau von Wärmenetzen soll aufgestockt werden. Die kommunale Wärmeplanung soll erhalten bleiben. Die Kommunen sollten verpflichtend darlegen, ob und wann in den kommenden Jahren Fernwärmenetze oder auch Wasserstoffnetze ausgebaut werden, damit Hauseigentümer Entscheidungen zu Heizungssystemen treffen können.
    Diese Nachricht wurde am 14.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.