Ein guter Searcher macht das relativ schnell. Wir wollen da auch nicht allzu groß auffallen. Das bedeutet, man telefoniert an, sagt: Haben Sie einen Moment Zeit, stören wir Sie gerade. Und wenn man nicht stört, sagt man, dass man eine Position in diesem oder jenem Umfeld zu besetzen hat, und ob das für denjenigen prinzipiell von Interesse ist. Wenn derjenige ja sagt, dann schaut man, dass man abends in Ruhe nachtelefonieren kann und zwar privat. Die Telefonate abends gehen dann bis zu einer Dreiviertelstunde, weil dort schon, ohne Nennung des Auftraggebers, aber doch relativ tief, hineingegangen wird in das Know-how, das Sie den Kandidaten und auch in der Position selber setzen.
Und es ist eben diese Direktansprache, die heute vor dem Bundesgerichtshof in Frage stand: Denn verständlicherweise möchte der derzeitige Arbeitgeber nicht, dass solche Anrufe, die seine besten Mitarbeiter abwerben sollen, auch noch in der Arbeitszeit über sein Telefon abgewickelt werden. Aber zuerst einmal: Wie arbeitet so ein - wir bleiben bei Headhunter - überhaupt? Seriöse Unternehmen bekommen zuerst einen Auftrag. In den seltensten Fällen lautet der: beschaffen Sie mir Herrn Müller von der Konkurrenz. Meist heißt es: Wir brauchen einen Spezialisten, der sich in dieser und jener Einzelfrage der Auto-Fertigung oder der Programmierung auskennt. Dann geht es ans Suchen.
Da gibt es natürlich das Internet. Es gibt Messen, es gibt, und das ist für einen Profi eine der wichtigsten Quellen, eine gut gepflegte Kartei von Kontakten. Und dann gibt es die Methoden, die man sich als Romanleser so vorstellt. Thomas Kottenhoff:
Nehmen wir mal an, Sie suchen einen Vertriebsleiter, dann würde ein Searcher zum Beispiel anrufen mit einer Geschichte, dass er ein Kunde ist, oder dass er ein möglicher Neukunde ist, und über entsprechende Auftragsvolumina verfügt, und versucht so eine Geschichte aufzubauen, dass man sehr schnell rausbekommt, den Entscheidungsträger im Vertrieb. Wobei die Searcher, die es im Markt gibt, ihre Stories eigentlich sehr geheim halten.
Und dann erst kommt der jetzt umstrittene Punkt: Der Searcher hat den Namen. Aber anrufen muss er ja dann doch.
Die Alternative ist heute, eher auf der privaten Seite schon direkt anzurufen, als über die Firma vorzugehen. Ansonsten gibt es eigentlich für diese Art der Vorgehensweise keine Alternative.
Muss sich das der Arbeitgeber gefallen lassen? In früheren Gerichtsverfahren wurde argumentiert, die Telefonanlage dürfe für so etwas nicht benutzt werden. Die Arbeitszeit nicht. Die Geschäftsorganisation schon gar nicht. In Aufsätzen und Schriftsätzen ist vom "Wildern in fremden Revieren" die Rede, es wird gar der Vergleich zum Liebhaber gezogen, der in der Ehewohnung anruft. Anstößig, so etwas.
Thomas Kottenhoff hat da gar keine Schwierigkeiten. Wenn ihn etwas stört, dann eher die Probleme des Arbeitnehmers.
Gerade jetzt in den Phasen, wo es deutliche Veränderungen auch auf der Kundenstruktur gegeben hat, dass einfach ein Unternehmen sich im Laufe des Auftrags komplett verändert hat, der Vorstand hat gewechselt, der Aufsichtsrat hat gewechselt. Und das war auf einmal doch, so dass wir auf einmal doch ein paar Probleme bekommen haben mit unseren Besetzungen in den letzten Monaten, und uns einfach dann die Kandidaten gesagt haben: Sie haben mich hierher geholt, das war auch wunderbar, aber die Dingen haben sich hier geändert, warum wussten Sie das nicht vorher?
Aber zumindest die Frage, sollte man meinen, ist doch schmeichelhaft. Ganz Anderes ergab die Diskussion vor den Bundesrichtern: Ein stümperhafter Headhunter könnte zu offensiv auftreten, und das nichts ahnende Objekt eines Anwerbeversuchs in Verlegenheit bringen. Im Extremfall kann das den Job kosten. Aber kann man solche Gespräche deshalb gleich verbieten? Ihre Entscheidung wollen die Bundesrichter voraussichtlich noch heute oder morgen verkünden.
Und es ist eben diese Direktansprache, die heute vor dem Bundesgerichtshof in Frage stand: Denn verständlicherweise möchte der derzeitige Arbeitgeber nicht, dass solche Anrufe, die seine besten Mitarbeiter abwerben sollen, auch noch in der Arbeitszeit über sein Telefon abgewickelt werden. Aber zuerst einmal: Wie arbeitet so ein - wir bleiben bei Headhunter - überhaupt? Seriöse Unternehmen bekommen zuerst einen Auftrag. In den seltensten Fällen lautet der: beschaffen Sie mir Herrn Müller von der Konkurrenz. Meist heißt es: Wir brauchen einen Spezialisten, der sich in dieser und jener Einzelfrage der Auto-Fertigung oder der Programmierung auskennt. Dann geht es ans Suchen.
Da gibt es natürlich das Internet. Es gibt Messen, es gibt, und das ist für einen Profi eine der wichtigsten Quellen, eine gut gepflegte Kartei von Kontakten. Und dann gibt es die Methoden, die man sich als Romanleser so vorstellt. Thomas Kottenhoff:
Nehmen wir mal an, Sie suchen einen Vertriebsleiter, dann würde ein Searcher zum Beispiel anrufen mit einer Geschichte, dass er ein Kunde ist, oder dass er ein möglicher Neukunde ist, und über entsprechende Auftragsvolumina verfügt, und versucht so eine Geschichte aufzubauen, dass man sehr schnell rausbekommt, den Entscheidungsträger im Vertrieb. Wobei die Searcher, die es im Markt gibt, ihre Stories eigentlich sehr geheim halten.
Und dann erst kommt der jetzt umstrittene Punkt: Der Searcher hat den Namen. Aber anrufen muss er ja dann doch.
Die Alternative ist heute, eher auf der privaten Seite schon direkt anzurufen, als über die Firma vorzugehen. Ansonsten gibt es eigentlich für diese Art der Vorgehensweise keine Alternative.
Muss sich das der Arbeitgeber gefallen lassen? In früheren Gerichtsverfahren wurde argumentiert, die Telefonanlage dürfe für so etwas nicht benutzt werden. Die Arbeitszeit nicht. Die Geschäftsorganisation schon gar nicht. In Aufsätzen und Schriftsätzen ist vom "Wildern in fremden Revieren" die Rede, es wird gar der Vergleich zum Liebhaber gezogen, der in der Ehewohnung anruft. Anstößig, so etwas.
Thomas Kottenhoff hat da gar keine Schwierigkeiten. Wenn ihn etwas stört, dann eher die Probleme des Arbeitnehmers.
Gerade jetzt in den Phasen, wo es deutliche Veränderungen auch auf der Kundenstruktur gegeben hat, dass einfach ein Unternehmen sich im Laufe des Auftrags komplett verändert hat, der Vorstand hat gewechselt, der Aufsichtsrat hat gewechselt. Und das war auf einmal doch, so dass wir auf einmal doch ein paar Probleme bekommen haben mit unseren Besetzungen in den letzten Monaten, und uns einfach dann die Kandidaten gesagt haben: Sie haben mich hierher geholt, das war auch wunderbar, aber die Dingen haben sich hier geändert, warum wussten Sie das nicht vorher?
Aber zumindest die Frage, sollte man meinen, ist doch schmeichelhaft. Ganz Anderes ergab die Diskussion vor den Bundesrichtern: Ein stümperhafter Headhunter könnte zu offensiv auftreten, und das nichts ahnende Objekt eines Anwerbeversuchs in Verlegenheit bringen. Im Extremfall kann das den Job kosten. Aber kann man solche Gespräche deshalb gleich verbieten? Ihre Entscheidung wollen die Bundesrichter voraussichtlich noch heute oder morgen verkünden.