Montag, 06. Mai 2024

Wachstumschancengesetz
Was das Ergebnis im Vermittlungsausschuss genau bedeutet

Über das Wachstumschancengesetz gibt es schon länger Streit zwischen der Ampel-Koalition und den Unionsparteien, die im Bund in der Opposition sind. In einigen Bundesländern aber sitzt die CDU - und in Bayern die CSU - in der Regierung. So konnte sie das Gesetz über den Bundesrat blockieren. Die Länder kritisieren eine aus ihrer Sicht unfaire Kostenverteilung. Deshalb wurde der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.

23.02.2024
    Wegweiser mit der Aufschift Vermittlungsausschuss.
    Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss (Symbolbild) (IMAGO / Steinach / IMAGO / Sascha Steinach)

    Wie verlief das Vermittlungsverfahren?

    Der Ausschuss hat 32 Mitglieder - jeweils 16 vom Bundesrat, vor allem Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, und 16 vom Bundestag. Der Ausschuss beschloss nun den Kompromissvorschlag mit 17 zu 13 Stimmen. Diese einfache Mehrheit kam aber nur mit Vertretern der Ampel-Parteien von SPD, Grünen und FDP zustande. Die Ländervertreter sind hier im Unterschied zu Abstimmungen im Bundesrat nicht weisungsgebunden. Das heißt: Wenn sich eine Koalitionsregierung in einem Land nicht auf eine Position einigen kann, muss sich das Land, anders als im Bundesrat, nicht enthalten.
    Für die Ampel ist dies ein kleiner Etappensieg, weil sie die Reihen mit den SPD-geführten Ländern geschlossen hielt. Die Union trug den Vorschlag aber nicht mit. Das SPD-geführte Bremen und das CDU-geführte Berlin enthielten sich. In solchen seltenen Fällen wird von einem "unechten Vermittlungsergebnis" gesprochen. Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist es eigentlich, einen Kompromissvorschlag zu machen, der eine Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat findet.

    Entscheidung im Bundesrat

    Obwohl bisher keine echte Einigung vorliegt, stimmt der Bundesrat am 22. März erneut ab. Damit das Gesetz in Kraft treten kannn, müssen die Länder zustimmen. Die SPD-geführten Länder kommen aber zusammen nicht auf die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen. Sie haben nur 26 Stimmen, können aber höchstens 22 davon nutzen, weil sie in Brandenburg auch mit der CDU regieren, die im Streitfall auf Enthaltung bestünde. Das von den Linken mit SPD und Grünen regierte Thüringen kommt auf vier Stimmen. Die Ampel müsste daher für eine Mehrheit mindestens zwei Länder auf ihre Seite ziehen, die von der Union geführt oder mitregiert werden.
    Die Ampel-Partner forderten die Union auf, sich ihr Votum noch einmal gut zu überlegen - denn die Wirtschaft ist zum Großteil für das Gesetz. Der Verband der Chemischen Industrie beklagte etwa nach dem Ergebnis im Vermittlungsausschuss eine vertane Chance: "Mit dem Wachstumschancengesetz hätten Bund und Länder nach 15 Jahren steuerpolitischer Rückschritte endlich einen ersten richtigen Schritt nach vorne gemacht, um den Reformstau in Deutschland zu lösen."
    Bleibt die Union hart und scheren nicht einige Unions-geführte Länder von der Linie aus, könnten die Entlastungspläne scheitern.

    Worum es in dem Gesetz überhaupt geht

    Ursprünglich sollte es ein milliardenschwerer Rundumschlag für alle Branchen sein, der Firmen in der Konjunkturflaute entlastet und Investitionen in den Klimaschutz nach sich zieht. Dazu hatte Finanzminister Lindner fast 50 steuerpolitische Maßnahmen vorgeschlagen, unter anderem eine Prämie für Klimaschutz-Investitionen, eine bessere Verlustverrechnung und den Abbau bürokratischer Hürden. 
    In ersten Gesprächen strichen die Verhandlungspartner das Volumen der Entlastungen von einst geplanten sieben Milliarden Euro jährlich auf 3,2 Milliarden Euro zusammen. Die Klimaschutz-Investitionsprämie, ursprünglich Kern des Gesetzes, wurde gekippt.
    SPD-geführte Länder zeigten sich mit der abgespeckten Lösung zufrieden, die Union jedoch machte für ihre Zustimmung eine zusätzliche Bedingung: SPD, Grüne und FDP müssten auf die vom Bundestag bereits beschlossene Streichung der Steuervergünstigung beim Agrardiesel für Landwirte verzichten. Daran hielten die Unionsvertreter auch im Vermittlungsausschuss fest.