Was sind die Eckdaten des Haushalts?
Vorgesehen ist ein Haushaltsvolumen von 476,8 Milliarden Euro. Das entspricht der Größenordnung des Etatplans für 2023. Der ursprüngliche Regierungsentwurf für 2024 hatte 445,7 Milliarden Euro vorgesehen. Ein Teil der Mehrausgaben kommt durch Umschichtungen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zustande. Die Neuverschuldung soll 39,03 Milliarden Euro betragen, was exakt der Obergrenze laut Schuldenbremse entspricht.
Der mit Abstand größte Etat ist der Sozialetat mit Ausgaben von rund 176 Milliarden Euro. Davon gehen große Teile in die Rentenversicherung, hinzu kommen zum Beispiel Ausgaben für das Bürgergeld. Für Investitionen sind 70,5 Milliarden Euro eingeplant.
Wo wird gespart?
Besonders stark betroffen von Einsparungen sind Ausgaben, die ursprünglich aus dem KTF finanziert werden sollten, darunter die E-Auto-Förderung und weitere Klimaschutzprogramme. Mittel für die Sanierung der Bahn sollen gekürzt und der Rest nun teilweise aus Privatisierungserlösen finanziert werden, die aber erst noch erzielt werden müssen. Einschnitte gibt es auch bei der Entwicklungshilfe.
Gekürzt oder gestrichen werden auch einige Zuschüsse an die gesetzlichen Sozialversicherungen. Allein die Rentenversicherung muss auf 600 Millionen Euro verzichten, der Bundeszuschuss für die Pflege von einer Milliarden Euro entfällt komplett. Gleichwohl verzeichnet der Etat für Arbeit und Soziales inflationsbedingt nominell den höchsten Zuwachs - und zwar um 5,4 Milliarden Euro. Für die Krankenversicherung laufen Sonderzuschüsse der Corona-Zeit aus. Die Bundesagentur für Arbeit wurde zuletzt bei den Sparvorgaben wieder etwas entlastet.
Wo wird nicht gespart?
Von Einsparungen ausgenommen wurde mit Blick auf die angespannte sicherheitspolitische Lage der Verteidigungsetat. Hier gibt es einen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 Milliarden Euro auf 51,8 Milliarden Euro. Die NATO-Vorgabe, zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für Verteidigung auszugeben, wird erstmals eingehalten, allerdings nur dank des Rückgriffs auf die Mittel des 100-Milliarden-Sondervermögens für die Bundeswehr.
Wieder zurückgenommen wurden auch einige zunächst geplante Kürzungen bei der Bundespolizei und der politischen Bildung sowie bei Freiwilligendiensten. Im Baubereich wird zwar gespart, doch wurde auch in letzter Minute noch ein Ein-Milliarden-Euro-Programm für den Bau kleinerer, kostengünstiger Wohnungen neu in den Etat aufgenommen.
Wo gibt es Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger?
Die CO2-Abgabe für die Bereiche Verkehr und Wärme wird deutlicher angehoben als zunächst vorgesehen. Sie bleibt aber in dem Rahmen, der ursprünglich von der Großen Koalition beschlossen worden war. Für landwirtschaftliche Betriebe werden Steuervorteile beim sogenannten Agrardiesel schrittweise abgebaut. Erhöht wird zudem die Luftverkehrsabgabe, wodurch Ticketpreise für Flüge steigen dürften. Gleiches gilt beim Strompreis durch den Wegfall von Bundeszuschüssen für die Netzentgelte.
Ist das Einhalten der Schuldenbremse gesichert?
Nein. Zwar sieht der Haushaltsplan dies so vor, allerdings machte die Koalition bereits klar, dass Mehrbelastungen insbesondere in Verbindung mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine im Jahresverlauf eine erneute Ausnahme von der Schuldenbremse erforderlich machen könnten. Ohnehin dringen SPD und Grüne darauf, diese flexibler zu gestalten. Die Hochwasserhilfen für das Ahrtal sollen hingegen unter Einhaltung der Schuldenbremse finanziert werden.
Gibt es Sondereffekte?
Einen erheblichen Beitrag zur Haushaltsfinanzierung leistet eine ursprünglich für Flüchtlingskosten angelegte Rücklage. Allein daraus sollen 2024 insgesamt 10,7 Milliarden Euro in den Etat fließen. Darunter sind 6,3 Milliarden Euro, die 2023 anders als geplant nicht benötigt worden waren. Allerdings wird die Rücklage damit nun komplett aufgebraucht, womit auch eigentlich für 2025 vorgesehene Mittel fehlen.
Diese Nachricht wurde am 30.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.