75-jähriges Bestehen
Was genau macht eigentlich das Bundeskriminalamt?

Das Bundeskriminalamt feiert heute mit einem Festakt sein 75-jähriges Bestehen. Wofür es zuständig ist, wie es gegründet wurde und wie sich seine Kompetenzen im Laufe der Jahrzehnte gewandelt haben, haben wir zusammengefasst.

    Ein Schild weist auf das Bundeskriminalamt in Wiesbaden hin.
    Das Bundeskriminalamt feiert 75-jähriges Bestehen. (dpa)

    Was ist das BKA?

    Das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei ist eine Bundesoberbehörde, die dem Innenministerium unterstellt ist. Sie koordiniert die Arbeit der Landeskriminalämter, da Strafverfolgung Sache der Länder ist. Standorte sind Wiesbaden (Hauptsitz), Berlin und Meckenheim bei Bonn. Zusammen mit der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag ist es eine der drei Polizeien des Bundes.

    Welche Aufgaben hat das BKA?

    Das Bundeskriminalamt beschäftigt sich vor allem mit der Bekämpfung der schweren und der organisierten Kriminalität und dem Polizeilichen Staatsschutz. Zuständig ist das BKA daher unter anderem für politisch motivierte Kriminalität, Terrorismus, Rauschgiftkriminalität und Internetkriminalität.
    Das BKA hat die Aufgabe, die nationale Bekämpfung von Kriminalität in enger Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern zu koordinieren. In diesem Rahmen unterhält es zentrale erkennungsdienstliche und kriminaltechnische Einrichtungen. Das BKA verfügt in bestimmten schwerwiegenden Kriminalitätsfeldern über eigene Ermittlungskompetenzen, insbesondere auch bei länderübergreifenden und internationalen Zusammenhängen.
    Außerdem kann das BKA mit Ermittlungen tätig werden, wenn der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof einen entsprechenden Auftrag erteilt, eine Landesbehörde darum ersucht oder das Bundesministerium des Innern es anordnet. Darüber hinaus schützt das BKA die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie Zeugen auf Bundesebene. Es vertritt zudem die Bundesrepublik Deutschland bei Interpol als Nationales Zentralbüro.

    Anfangsära mit ehemaligen Angehörigen der nationalsozialistischen Polizei

    Grundlage für die Gründung war das BKA-Gesetz, dass der damalige Bundespräsident Theodor Heuss am 8. März 1951 unterschrieb. Eine kritische Aufarbeitung der Gründungsära zeigte, dass das BKA einen Großteil seiner Beamtenschaft zunächst aus ehemaligen Angehörigen der nationalsozialistischen Polizei rekrutierte.
    Anfang der 70-er Jahre kam der Durchbruch ins digitale Zeitalter, als das polizeiliche Informationssystem (INPOL) eingeführt wurde. Laut BKA ist daraus inzwischen ein System zur Fahndung geworden, mit dem Fingerabdrücke oder DNA automatisiert abgeglichen werden können. Hinzu kam auch der Anschluss an europäische Systeme.
    Künstliche Intelligenz (KI) nutzt das BKA bereits in vielen Bereichen, etwa für die Umwandlung von Sprache in Text, für Übersetzung und für die Objekterkennung in Bilddateien. Inzwischen gibt es die Möglichkeit, digitale Beweismittel in eine sogenannte "Schmutzdatencloud" einzuspeisen, auf die Ermittler, Analysten und die IT-Forensik zugreifen können.
    Zu dem heutigen Festakt in Wiesbaden werden Gäste aus Politik, Sicherheitsbehörden und Gesellschaft erwartet, darunter Bundeskanzler Merz, Bundesinnenminister Dobrindt und BKA-Präsident Münch.
    Diese Nachricht wurde am 12.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.