
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
Das Bürgergeld soll künftig Grundsicherung heißen und wird nach Aussage von Bundeskanzler Merz zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende umgestaltet. Die Mitwirkungspflichten und Leistungskürzungen bei mangelnder Kooperation und Terminversäumnissen würden verschärft. Grundsätzlich gelte wieder, dass vorrangig in Arbeit vermittelt werde, bevor eine Qualifizierung stattfinde.
Bundesarbeitsministerin Bas unterschied bei den Sanktionen "Terminschwänzer" und "Arbeitsverweigerer". Wer einen ersten Termin im Jobcenter versäumt, wird erneut geladen. Wird auch der zweite Termin nicht wahrgenommen, werden die Leistungen um 30 Prozent gekürzt. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt. Erscheint der Betroffene auch im darauffolgenden Monat nicht, werden alle Leistungen einschließlich der Zahlungen für Miete und Heizung beendet.
Verweigert ein Leistungsberechtigter die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, werden die Geldleistungen gestrichen. Bei den Sanktionen sollen Härtefälle berücksichtigt werden, etwa bei gesundheitlichen Gründen für das Nichterscheinen.
Die Karenzzeit bei der Vermögensanrechnung entfällt. Die Höhe des Schonvermögens wird an die Lebensleistung gekoppelt, also beispielsweise an das Alter und die Dauer von Beitragszahlungen zur Arbeitslosenversicherung. Auch die Karenzzeit für die Übernahme unverhältnismäßig hoher Wohnkosten entfällt.
Zusätzlich drei Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur
"Alles, was baureif ist, wird gebaut", kündigte Merz an. Das betreffe Schiene und Straße. Es gebe noch einmal drei Milliarden Euro zusätzlich für die Verkehrsinfrastruktur. Im Beschlusspapier der Koalition heißt es, das Geld werde durch eine Umschichtung von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität mobilisiert.
Zur Förderung der "Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge im Straßenverkehr" soll es Fördermittel geben - insbesondere für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen.
Aktivrente kommt zum 1. Januar 2026
Die Aktivrente soll ab dem 1. Januar 2026 Anreize schaffen, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Ausgeschlossen sind Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Selbständige in der Land- und Forstwirtschaft. Wer im Rentenalter weiterarbeitet, zahlt auf einen Verdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat keine Steuern. Dieser Freibetrag wird direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, was zu einem sofort höheren Nettogehalt führt.
Das Einkommen unterliegt zudem nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöht also nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen. Das Finanzministerium hatte zunächst einen Progressionsvorbehalt vorgesehen, um die Steuermindereinnahmen durch die Aktivrente geringer zu halten.
Die Frühstartrente als Einstieg in eine private Altersvorsorge im Kindesalter wird nicht mehr in diesem Jahr beschlossen, soll dann aber rückwirkend zum 1. Januar gelten.
Das bereits auf den Weg gebrachte Rentenpaket zur Sicherung eines Rentenniveaus bis 2031 von mindestens 48 Prozent eines Durchschnittslohns und zur Ausweitung der Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder soll noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.
Das Paket belastet den Bundeshaushalt mit hohen Milliardenbeträgen und ist daher nicht unumstritten.
Keine Einigung auf Verbrenner-Aus ab 2035
Auf die Frage, ob das für 2035 geplante Aus für die Neuzulassung von Verbrenner-Autos gelockert werden soll, haben die Spitzen der Koalition noch keine gemeinsame Antwort gefunden. Bundeskanzler Merz sagte, es sei verabredet gewesen, nicht zu einer abschließenden Bewertung zu kommen. Er verwies auf das Treffen mit Vertretern der Autobranche am Nachmittag. Diesem Dialog wolle man nicht vorgreifen, so Merz.
Der SPD-Co-Vorsitzende und Finanzminister Klingbeil plädierte für "mehr Flexibilität" und zusätzliche Technologieoptionen auf dem Weg bis 2035. Arbeitsplätze müssten gesichert werden. Nach dem Autogipfel werde die Koalition zügig eine Positionierung festlegen.
Diese Nachricht wurde am 09.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.