Koalition
Was sieht der Kompromiss zum Heizungsgesetz vor?

Die Bundesregierung hat sich bei der geplanten Reform des Gebäudemodernisierungsgesetzes auf einen Kompromiss geeinigt. Wir fassen die wichtigsten Punkte des sogenannten Heizungsgesetzes zusammen.

    Auf dem Tisch liegt ein Mietvertrag für eine Mietswohnung und die Schlüssel für die Wohnungstüren.
    Mieter sollen vor zu hohen Mieten geschützt werden. (imago images / K. Schmitt)
    Wie Union und SPD betonten, wollen sie Mieter vor zu hohen Kosten schützen und gleichzeitig Vermietern Wahlfreiheit beim Einbau einer neuen Heizung ermöglichen.

    Mieter werden entlastet, Vermieter müssen sich beteiligen

    Beim Einbau einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung muss sich der Vermieter künftig an den laufenden Kosten beteiligen. Mieter sollen dann nur die Hälfte der Kosten für Netzentgelte, den CO2-Preis und für biogene Kraftstoffe tragen. Diese Regelung soll für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. Bundesministerin Hubig betonte, wer über das Heizungsystem entscheide, trage auch die wirtschaftlichen Folgen mit.

    "Bio-Treppe" kommt ab 2029

    Die frühere Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte als zentralen Punkt vorgesehen, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Nun ist vorgesehen, dass der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll - sie müssen aber von Januar 2029 an mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Geplant ist eine "Bio-Treppe" mit vier Stufen bis 2040. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden. Die Förderung für den Heizungstausch in Milliardenhöhe soll erhalten bleiben. 

    Kritik von Hausbesitzern und Umweltverbänden

    Kritik an den Plänen der Koalition kam vom Immobilieneigentümer-Verband Haus & Grund. Dessen Präsident Warnecke warnte vor Belastungen für Vermieter. Der Immobilienbestand werde sich wegen der Zusatzkosten verschlechtern, sagte Warnecke der Nachrichtenagentur Reuters.
    Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte, es sei zu begrüßen, dass Hauseigentümer und Unternehmen nun "auf dringend nötige Planungssicherheit" hoffen könnten. Die Abschaffung der 65-Prozent-Quote berge aber die Gefahr, dass die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreicht werden. Bedenklich sei insbesondere, dass "weiterhin der Einbau von Gas- und sogar Ölheizungen mit zunächst nur relativ geringen Bio-Anteilen" möglich sei.
    Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisierte, die Änderungen seien ein Geschenk der Bundesregierung an die fossile Öl- und Gasindustrie und schwächten den Verbraucherschutz. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erklärte, "grüne Gase" seien nicht in ausreichender Menge verfügbar und würden zudem in anderen Sektoren wie der Industrie dringender benötigt.

    Einigung nach langem Ringen

    Union und SPD hatten bereits im Februar Eckpunkte für das neue Heizungsgesetz vorgelegt. An der jetzigen Einigung beteiligt waren auch die Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Energie sowie Bau. Erwartet wird, dass das neue Gesetz Mitte Mai vom Kabinett beschlossen und anschließend im Bundestag beraten wird. 
     
    Diese Nachricht wurde am 30.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.