Ein grauer zehnstöckiger Betonklotz im Herzen der Hauptstadt. Die Dienststelle von Alexander Dix. Aus seinem Büro ganz oben hat er Politik und Wirtschaft im Blick: Rathaus und Berliner Landesparlament befinden sich in Sichtweite, ebenso wie diverse Firmenzentralen, etwa die der Deutschen Bahn.
Bereits seit den 80er-Jahren arbeitet Dix beim Berliner Datenschutz, Anfang der 90er wird er Vize-Behördenchef, später geht er für sieben Jahre als Datenschutzbeauftragter nach Brandenburg. Mitte 2005 kehrt er zurück und wird vom Landesparlament zum obersten Datenschützer Berlins gewählt - und zum Beauftragten für Informationsfreiheit, sozusagen der Türöffner zu behördlichen Aktenschränken. Dass der heute 59-jährige SPD-Mitglied ist, habe dabei nie eine Rolle gespielt, heißt es. Aktiver Politiker sei er ohnehin nicht. Datenschützer, ein Job zwischen zwei Fronten: Der zunehmende Datenhunger auf der einen, die Wahrung der Privatsphäre auf der anderen Seite.
"Ich sehe mich keineswegs als Maschinenstürmer oder Bedenkenträger, sondern Innovation und Datenschutz schließen sich nicht aus, sondern können sich sehr wohl gegenseitig fördern. Also ich bin überhaupt nicht der Meinung und so verstehe ich auch meine Aufgabe nicht, dass Technik verhindert werden sollte, sondern ihre Chancen sollten größtmöglich ausgenutzt werden. Dabei sollten aber auch datenschutzrechtliche Belange von vornherein berücksichtigt werden."
Jedes Jahr treffen in seiner Dienststelle gut 1000 Anfragen ein, zu teils sehr unterschiedlichen Themen.
"Manchmal denkt man, das sind triviale Probleme, wenn bei jemandem sozusagen in der analogen Welt der Briefkasten überläuft und der wissen will, 'warum kriege ich so viel Werbung, diese ganzen Werbefirmen, woher kriegen sie meine Adresse?' Eine ganz andere Qualität von Problem ist natürlich, wenn jemand, der auf einer Station für HIV-Kranke in einem Krankenhaus liegt, nicht möchte, dass sein Name am Krankenzimmer steht."
Beschwert sich ein Bürger, setzt sich die Datenschutzbehörde zunächst mit der betroffenen Stelle in Verbindung, fordert eine Stellungnahme ein.
"Ausnahmen gelten nur da, wo wir sozusagen einen Anlass dafür sehen, unmittelbar und unangemeldet sofort eine Kontrolle durchzuführen. Das können wir auch, das Gesetz gibt uns die entsprechenden Befugnisse. Aber normalerweise, in aller Regel hören wir zunächst mal die andere Seite, das ist auch ein Gebot der Fairness, und dann bilden wir uns ein Urteil."
Und dass solche Urteile gravierend sein können, zeigt das Beispiel der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Bahn. Dix’ Behörde verhängte hier im vergangenen Jahr ein Bußgeld in Höhe von gut 1,1 Millionen Euro.
Solche Fälle sind die Ausnahme. Im Alltag dominieren andere Fragen. Zum Beispiel, wie weit die Kameraüberwachung in Geschäften gehen darf oder ob öffentliche Bibliotheken in privater Trägerschaft auf Nutzerdaten städtischer Büchereien zugreifen dürfen.
Immer häufiger geht es um die Speicherung von Daten in sozialen Netzwerken wie Facebook oder StudiVZ. Alexander Dix nutzt selbst keine dieser Plattformen, mit einer Ausnahme: Er ist Mitglied eines Business-Netzwerkes - passiv, wie er betont. Natürlich nehme er sich die Zeit und beschäftige sich mit den neuesten Trends, allerdings müsse er nicht alles selbst ausprobieren, dafür gebe es Fachleute im Haus.
"Ich kann selbstverständlich selber nicht alle technischen Details überblicken oder auch nur verstehen, geschweige denn die Entwicklungen im Einzelnen verfolgen. Dazu arbeiten in unserer Dienststelle zahlreiche hochqualifizierte Informatiker, ohne die ginge das überhaupt nicht."
Und meint damit neun der insgesamt 34 Behördenmitarbeiter. Dix glaubt auch nicht, dass der Datenschutzbeauftragte zwangsläufig einen technischen Hintergrund haben muss.
"Es hat schon Handelskapitäne gegeben, Veterinärmediziner, hat es alles in der Geschichte des deutschen Datenschutzes schon gegeben und die haben ihre Sache sehr gut gemacht. Ich würde auch bestreiten, dass ein Datenschutzbeauftragter Jurist sein muss. Der juristische Schwerpunkt hat im Datenschutz lange Zeit vorgeherrscht, aber mittlerweile würde ich sagen, ist der informatische und der technische Schwerpunkt viel wichtiger."
Alexander Dix lässt es am Ende offen: Einen pauschalen Zugang gebe es nicht, somit könne er auch keinen Rat geben, welches Studium zum Job eines Datenschützers führt. Er selbst habe sich schon früh als Mitarbeiter einer Kommunalverwaltung für das Thema interessiert – und ist dran geblieben.
Bereits seit den 80er-Jahren arbeitet Dix beim Berliner Datenschutz, Anfang der 90er wird er Vize-Behördenchef, später geht er für sieben Jahre als Datenschutzbeauftragter nach Brandenburg. Mitte 2005 kehrt er zurück und wird vom Landesparlament zum obersten Datenschützer Berlins gewählt - und zum Beauftragten für Informationsfreiheit, sozusagen der Türöffner zu behördlichen Aktenschränken. Dass der heute 59-jährige SPD-Mitglied ist, habe dabei nie eine Rolle gespielt, heißt es. Aktiver Politiker sei er ohnehin nicht. Datenschützer, ein Job zwischen zwei Fronten: Der zunehmende Datenhunger auf der einen, die Wahrung der Privatsphäre auf der anderen Seite.
"Ich sehe mich keineswegs als Maschinenstürmer oder Bedenkenträger, sondern Innovation und Datenschutz schließen sich nicht aus, sondern können sich sehr wohl gegenseitig fördern. Also ich bin überhaupt nicht der Meinung und so verstehe ich auch meine Aufgabe nicht, dass Technik verhindert werden sollte, sondern ihre Chancen sollten größtmöglich ausgenutzt werden. Dabei sollten aber auch datenschutzrechtliche Belange von vornherein berücksichtigt werden."
Jedes Jahr treffen in seiner Dienststelle gut 1000 Anfragen ein, zu teils sehr unterschiedlichen Themen.
"Manchmal denkt man, das sind triviale Probleme, wenn bei jemandem sozusagen in der analogen Welt der Briefkasten überläuft und der wissen will, 'warum kriege ich so viel Werbung, diese ganzen Werbefirmen, woher kriegen sie meine Adresse?' Eine ganz andere Qualität von Problem ist natürlich, wenn jemand, der auf einer Station für HIV-Kranke in einem Krankenhaus liegt, nicht möchte, dass sein Name am Krankenzimmer steht."
Beschwert sich ein Bürger, setzt sich die Datenschutzbehörde zunächst mit der betroffenen Stelle in Verbindung, fordert eine Stellungnahme ein.
"Ausnahmen gelten nur da, wo wir sozusagen einen Anlass dafür sehen, unmittelbar und unangemeldet sofort eine Kontrolle durchzuführen. Das können wir auch, das Gesetz gibt uns die entsprechenden Befugnisse. Aber normalerweise, in aller Regel hören wir zunächst mal die andere Seite, das ist auch ein Gebot der Fairness, und dann bilden wir uns ein Urteil."
Und dass solche Urteile gravierend sein können, zeigt das Beispiel der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Bahn. Dix’ Behörde verhängte hier im vergangenen Jahr ein Bußgeld in Höhe von gut 1,1 Millionen Euro.
Solche Fälle sind die Ausnahme. Im Alltag dominieren andere Fragen. Zum Beispiel, wie weit die Kameraüberwachung in Geschäften gehen darf oder ob öffentliche Bibliotheken in privater Trägerschaft auf Nutzerdaten städtischer Büchereien zugreifen dürfen.
Immer häufiger geht es um die Speicherung von Daten in sozialen Netzwerken wie Facebook oder StudiVZ. Alexander Dix nutzt selbst keine dieser Plattformen, mit einer Ausnahme: Er ist Mitglied eines Business-Netzwerkes - passiv, wie er betont. Natürlich nehme er sich die Zeit und beschäftige sich mit den neuesten Trends, allerdings müsse er nicht alles selbst ausprobieren, dafür gebe es Fachleute im Haus.
"Ich kann selbstverständlich selber nicht alle technischen Details überblicken oder auch nur verstehen, geschweige denn die Entwicklungen im Einzelnen verfolgen. Dazu arbeiten in unserer Dienststelle zahlreiche hochqualifizierte Informatiker, ohne die ginge das überhaupt nicht."
Und meint damit neun der insgesamt 34 Behördenmitarbeiter. Dix glaubt auch nicht, dass der Datenschutzbeauftragte zwangsläufig einen technischen Hintergrund haben muss.
"Es hat schon Handelskapitäne gegeben, Veterinärmediziner, hat es alles in der Geschichte des deutschen Datenschutzes schon gegeben und die haben ihre Sache sehr gut gemacht. Ich würde auch bestreiten, dass ein Datenschutzbeauftragter Jurist sein muss. Der juristische Schwerpunkt hat im Datenschutz lange Zeit vorgeherrscht, aber mittlerweile würde ich sagen, ist der informatische und der technische Schwerpunkt viel wichtiger."
Alexander Dix lässt es am Ende offen: Einen pauschalen Zugang gebe es nicht, somit könne er auch keinen Rat geben, welches Studium zum Job eines Datenschützers führt. Er selbst habe sich schon früh als Mitarbeiter einer Kommunalverwaltung für das Thema interessiert – und ist dran geblieben.