BGH-Urteil
Waschanlage muss trotz Warnunghinweisen für bestimmte Schäden an Autos aufkommen

Betreiber von Autowaschanlagen müssen grundsätzlich dafür haften, wenn dort Fahrzeuge beschädigt werden.

    Ein Auto fährt in eine Waschstrasse ein.
    Die Betreiber von Waschanlagen müssen trotz Hinweisen für bestimmte Schäden aufkommen. (picture alliance / Eibner-Pressefoto / Eibner-Pressefoto / Fabian Friese)
    Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und ein früheres Urteil des Landgerichts Münster aufgehoben. Geklagt hatte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen, an dessen Geländewagen der Heckspoiler abgerissen war. Der Betreiber der Waschanlage argmuentierte, er habe auf einem Warnhinweis erklärt, dass er nicht für Anbauteile an Autos hafte. Wie der BGH mitteilte, ist ein solcher Hinweis aber nicht ausreichend. Autofahrer müssen demnach davon ausgehen können, dass ein serienmäßig ausgestattetes Fahrzeug ohne Probleme in einer Anlage gewaschen werden kann. Der Autofahrer erhält Schadenersatz in Höhe von rund 3.200 Euro.
    Diese Nachricht wurde am 21.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.