
Wie ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst mitteilte, sieht der WDR einen grundsätzlichen Klärungsbedarf von Fragen zur sogenannten abgestuften Chancengleichheit. Dabei geht es etwa darum, dass Parteien mit ungleichen Wahlchancen auch ungleich in der Berichterstattung behandelt werden sollten.
Der WDR musste den Spitzenkandidaten für die Europawahl der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht", de Masi, zu einer Wahlsendung einladen. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster hatte erklärt, die Partei könne wegen des Gebots der Chancengleichheit die Teilnahme an der Sendung beanspruchen.
Diese Nachricht wurde am 08.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.