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Bundesgerichtshof
Weg für Entschädigung in weiteren Diesel-Klagen frei

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte dafür sorgen, dass zahlreiche weitere Käufer von Dieselfahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung künftig einen Schadenersatz erhalten.

    Abgas kommt aus einem Auto.
    Abgase aus einem fahrenden Fahrzeug im Straßenverkehr. (dpa/Marcel Kusch)
    Das Gericht in Karlsruhe legte anhand von drei Musterfällen mit Dieselautos der Hersteller VW, Audi und Mercedes-Benz die Grundlagen für die künftige Rechtssprechung dar. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof im März kann nun auch fahrlässiges Handeln der Hersteller ein Grund für eine Entschädigung sein. Bisher hatte der Bundesgerichtshof bei Klagen wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen wie dem sogenannten Thermofenster bewusste sittenwidrige Täuschung als Voraussetzung für Schadenersatz gesehen. In welcher Höhe eine Entschädigung gezahlt wird, müssen nun Instanzgerichte entscheiden.
    Diese Nachricht wurde am 26.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.