Die Verurteilung von Roxana Saberi hatte vor allem im Westen eine Welle der Empörung erzeugt. US-Präsident Barrack Obama wies den Vorwurf der Spionage vehement zurück, und Außenministerin Hillary Clinton sagte, man werde der iranischen Regierung weiterhin energisch die amerikanische Besorgnis deutlich machen. Zudem machten Gerüchte die Runde, welche besagen, dass radikale Kreise in Iran die Journalistin als Faustpfand missbrauchen wollten für mögliche Verhandlungen mit Washington. Dem wurde vom offiziellen Teheran widersprochen.
Auffallend ist, dass der Fall Saberi auch gewisse Kreise in Iran zu beunruhigen scheint. So appellierte der Teheraner Generalstaatsanwalt an das zuständige Gericht, einen Widerspruch gegen das bisherige Urteil einer - so wörtlich - "fairen und gerechten" Prüfung zu unterziehen. Dies war zuvor von Staatspräsident Mahmud Ahmadinejad gefordert worden. Zudem kam die Verurteilung auch beim Gespräch zwischen Ahmadinejad und dem Schweizer Bundespräsidenten Hans-Rudolf Merz anlässlich der Anti-Rassismus-Konferenz in Genf zum Ausdruck. In der Unterredung, die von den USA gelobt und von Israel zum Anlass genommen wurde, seinen Botschafter aus Bern abzuziehen, soll Ahmadinejad mehr oder weniger klar zum Ausdruck gebracht haben, dass ihm der Fall Saberi unangenehm sei. Hinzu kommt, dass ein iranischer Justizsprecher laut Nachrichtenagentur IRNA gesagt haben soll, er hoffe, der inzwischen eingelegte Widerspruch führe zu einer Änderung des Urteils.
Nach wie vor ist die Lage alles andere als eindeutig. So gab der Vater der inhaftierten, Reza Saberi, erst bekannt, er sehe Fortschritte in Richtung Gerechtigkeit und gehe davon aus, dass das harte Urteil von einem Berufungsgericht aufgehoben werde. Dann berichtete er, seine Tochter sei aus Protest in einen Hungerstreik getreten. Dieser Information wurde allerdings von der Justiz widersprochen mit den Worten: "Sie ist nicht im Hungerstreik, und ihr Gesundheitszustand ist gut".
Ob diese Sätze des Justizsprechers die Lage mildern können, ist zu bezweifeln. Denn man erinnert sich noch an den Fall der verstorbenen kanadisch-iranischen Fotojournalistin Zahra Kazemi, die ebenfalls verurteilt im Evin-Gefängnis einsaß. Damals wurden von offizieller iranischer Seite über Wochen falsche Informationen an die Öffentlichkeit gebracht. Zudem kommt erschwerend hinzu, dass Teheran den Fall Saberi als innere Angelegenheit betracht und sich jede Einmischung verbietet. Gleichwohl scheint man sich in Iran - vielleicht wegen der von Washington derzeit betriebenen Annäherungsversuche - der Angelegenheit möglichst schnell entledigen zu wollen. Denn am Mittwoch gab der iranische Generalstaatsanwalt einer außergewöhnliche Bemerkung von sich. Er schlug vor, Roxana Saberi könnte beim obersten Führer des Landes, Ayatollah Ali Khamenei, einen Antrag auf Begnadigung stellen.
Auffallend ist, dass der Fall Saberi auch gewisse Kreise in Iran zu beunruhigen scheint. So appellierte der Teheraner Generalstaatsanwalt an das zuständige Gericht, einen Widerspruch gegen das bisherige Urteil einer - so wörtlich - "fairen und gerechten" Prüfung zu unterziehen. Dies war zuvor von Staatspräsident Mahmud Ahmadinejad gefordert worden. Zudem kam die Verurteilung auch beim Gespräch zwischen Ahmadinejad und dem Schweizer Bundespräsidenten Hans-Rudolf Merz anlässlich der Anti-Rassismus-Konferenz in Genf zum Ausdruck. In der Unterredung, die von den USA gelobt und von Israel zum Anlass genommen wurde, seinen Botschafter aus Bern abzuziehen, soll Ahmadinejad mehr oder weniger klar zum Ausdruck gebracht haben, dass ihm der Fall Saberi unangenehm sei. Hinzu kommt, dass ein iranischer Justizsprecher laut Nachrichtenagentur IRNA gesagt haben soll, er hoffe, der inzwischen eingelegte Widerspruch führe zu einer Änderung des Urteils.
Nach wie vor ist die Lage alles andere als eindeutig. So gab der Vater der inhaftierten, Reza Saberi, erst bekannt, er sehe Fortschritte in Richtung Gerechtigkeit und gehe davon aus, dass das harte Urteil von einem Berufungsgericht aufgehoben werde. Dann berichtete er, seine Tochter sei aus Protest in einen Hungerstreik getreten. Dieser Information wurde allerdings von der Justiz widersprochen mit den Worten: "Sie ist nicht im Hungerstreik, und ihr Gesundheitszustand ist gut".
Ob diese Sätze des Justizsprechers die Lage mildern können, ist zu bezweifeln. Denn man erinnert sich noch an den Fall der verstorbenen kanadisch-iranischen Fotojournalistin Zahra Kazemi, die ebenfalls verurteilt im Evin-Gefängnis einsaß. Damals wurden von offizieller iranischer Seite über Wochen falsche Informationen an die Öffentlichkeit gebracht. Zudem kommt erschwerend hinzu, dass Teheran den Fall Saberi als innere Angelegenheit betracht und sich jede Einmischung verbietet. Gleichwohl scheint man sich in Iran - vielleicht wegen der von Washington derzeit betriebenen Annäherungsversuche - der Angelegenheit möglichst schnell entledigen zu wollen. Denn am Mittwoch gab der iranische Generalstaatsanwalt einer außergewöhnliche Bemerkung von sich. Er schlug vor, Roxana Saberi könnte beim obersten Führer des Landes, Ayatollah Ali Khamenei, einen Antrag auf Begnadigung stellen.