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Wegfall der Roaming-Gebühren
Telefonieren in der EU wird günstiger

Der Wegfall der Roaming-Gebühren in der EU zum 15. Juni bringt für Verbraucher große Erleichterungen. Sie können ihr Handy dann für's Telefonieren, mobile Surfen und SMS-Schreiben innerhalb der EU zum gewohnten Heimattarif benutzen - ein paar Haken gibt es trotzdem.

Von Jörg Münchenberg | 14.06.2017
    Eine Frau telefoniert mit ihrem Mobiltelefon am Strand.
    Telefonieren im Urlaub wird günstiger - innerhalb der EU fallen die Roaming-Gebühren weg. (picture alliance / dpa/ Friso Gentsch)
    So viel Zuspruch für eine EU-Regelung ist ziemlich ungewöhnlich, aber selbst Verbraucherschützer sind zufrieden. Der Wegfall der sogenannten Roaming Gebühren in der EU ab dem 15. Juni sei ein enormer Fortschritt, sagt die zuständige Direktorin bei der Europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC:
    "Das ist wirklich ein großer Erfolg für die europäischen Verbraucher, für die europäische Verbraucherpolitik und für die EU insgesamt. Weil es ist ganz klar, dass heute jeder das Telefon benützt. Das gehört zum täglichen Leben. Surfen, SMS und so weiter. Und das soll man auch im europäischen Ausland tun können. Das ist der Binnenmarkt, der dann auch für jeden greifbar wird.
    Roaming-Gebühren sind seit 2007 gesunken
    Und so gilt: Mobilgeräte können im EU-Ausland zu den gleichen Bedingungen genutzt werden wie zuhause. Wer also ein monatliches Paket mit Minuten, SMS und Datenvolumen gebucht hat, kann dies im EU-Ausland zu den gleichen Bedingungen nutzen wie zu Hause – ohne Aufpreis.
    Seit 2007 sind die Roaming-Gebühren dank der EU kontinuierlich gesunken, bis sich die Mitgliedsstaaten 2015 dann zu einer kompletten Abschaffung durchringen konnten, die jetzt in Kraft tritt. Und doch gebe es aus Verbrauchersicht auch weiterhin ein paar Wermutstropfen, meint BEUC-Direktorin Pachl:
    "Wenn man wirklich einen ganz günstigen Tarif hat und auch ganz viel Datenvolumen hat, dann könnte es sein, dass man den nicht eins zu eins anwenden kann im Ausland, was jetzt das Internetsurfen angeht. Die andere Schwachstelle für Verbraucher ist die – wenn man über Maßen sozusagen das Roaming verwendet, dann könnte das eventuell als eine unfaire Nutzung gesehen werden dieser neuen Bestimmungen. Und dann könnte der Teleanbieter, wenn er sie abmahnt, also eine Warnung schickt, eine kleine Gebühr verlangen.
    Missbrauch soll verhindert werden
    Damit soll ein Missbrauch der neuen Regelung verhindert werden. Etwa durch den systematischen Weiterverkauf günstiger SMS-Karten zum dauerhaften Gebrauch in anderen EU-Ländern. Abzuwarten bleibt jedoch, wie die Telekommunikationsunternehmen auf die Abschaffung der Roaminggebühren reagieren werden, etwa mit neuen Vertragsklauseln.
    "Ganz wichtig ist für uns, dass die Behörden ein genaues Auge darauf haben, wie sich die Sache entwickelt. Wie die Telekom-Provider damit umgehen werden. In einigen Ländern hat es Ankündigungen gegeben, dass man die Tarife erhöhen wird. Dass das notwendig sei aufgrund der neuen Regelungen. Und das ist natürlich 'Faul-Play' sozusagen."
    Zudem gilt die Neuregelung nicht für internationale Telefonate: Wer also beispielsweise von einem deutschen Anschluss aus ins europäische Ausland telefoniert, muss weiterhin mit bisweilen hohen Kosten rechnen. Hier hilft weiterhin nur der Blick auf das Kleingedruckte und auf die Preistabelle des jeweiligen Anbieters.