
Das Grundgesetz schließe tatsächlich eine Wehrpflicht für Frauen, insbesondere eine Wehrpflicht an der Waffe, ganz ausdrücklich aus, sagte der Kieler Professor im NDR. Es behandele Frauen in diesem Punkt ungleich. Das rühre von früheren Vorstellungen her. Daran komme man nicht vorbei, solange man die Verfassung nicht ändere. Aber dafür brauche es eben die politischen Mehrheiten. Graf von Kielmansegg sieht die Grundgesetzänderung vor allem als eine Frage der Wehrgerechtigkeit. Die sei aus rechtlicher Sicht ganz zentral.
Diese Nachricht wurde am 13.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
