OVG Berlin-Brandenburg
Wehrpflicht in Russland kein Grund für Abschiebungsverbot

Eine drohende Einberufung zum Grundwehrdienst schützt Russen in Deutschland nicht grundsätzlich vor einer Abschiebung.

    Die Außenfassade des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sieht in drohendem Grundwehrdienst keinen Hinderungsgrund für die Abschiebung eines Russen. (Paul Zinken / dpa / Paul Zinken)
    Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin. Die Richter revidierten damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts der Hauptstadt vom Dezember 2023. Dieses hatte einem 2004 geborenen Kläger subsidiären Schutz zugesprochen. Zur Begründung hieß es damals, in Russland drohe dem Mann, zur Verpflichtung als Vertragssoldat unter Druck gesetzt und für den Angriffskrieg gegen die Ukraine abgestellt zu werden. Dort könne er wiederum zu völkerrechtswidrigen Handlungen gezwungen oder sogar getötet werden.
    Das Oberverwaltungsgericht hielt solche Risiken nun für weniger wahrscheinlich. Im Rahmen eines einjährigen Grundwehrdienstes allein drohe dem Mann kein Kriegseinsatz in der Ukraine, urteilten die Richter.
    Diese Nachricht wurde am 28.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.