
Sie sprach von einem großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat. Das Verwaltungsgericht Köln habe mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vorgeschoben. Nach Einschätzung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass es innerhalb der Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gibt. Die AfD werde dadurch jedoch "nicht in einer Weise geprägt", dass in ihrem Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Partei im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dagegen ging die AfD mit einem Verfahren in der Hauptsache sowie einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln vor.
Diese Nachricht wurde am 26.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
