Marktöffnung für Wein – die Neue Welt macht es vor. Ingo Steitz, Präsident des Weinbauverbandes Rheinhessen erläutert:
"Es sieht so aus, dass die Amerikaner mit Australien ja schon ein Abkommen geschlossen haben, wo das Grundprinzip festgelegt wird, was ich bei mir darf, darf ich auch bei dir und umgekehrt. Das heißt man öffnet sich gegenseitig die Tür für die Produkte, die man jeweils exportieren will. Das würde bei uns bedeuten, dass wir unter dem Oberbegriff Wein alles akzeptieren, was in Übersee auch als Wein deklariert wird. Beispiel: Es gibt die Möglichkeit, Weine technisch auseinander zu nehmen, in ihre Bestandteile zu zerlegen, das heißt Aroma, Alkohol, Wasser, die kann man alle voneinander trennen und anschließend wieder zusammensetzen, in anderen Verhältnissen, auch das wird teilweise als Wein verkauft. Und wenn wir uns dieser Denkweise Anschließen würden, würde das heißen, wir gehen von unserem grundsätzlichen Verständnis von Wein ab. "
Die rheinhessischen Winzer, die sich in Nieder-Olm bei Mainz zur traditionellen Herbsttagung treffen, haben vom Weinhandelsabkommen mit den USA zum großen Teil noch gar nichts gehört. Dass die Vereinigten Staaten als Resultat dieses Abkommens zum Beispiel Wein in die Gemeinschaft liefern dürften, dem bis zu 8,5 Prozent Wasser zugesetzt wird, ist eine Nachricht, die vielen unwillkürlich einen Schmerzenslaut entlockt. Aber insgesamt nehmen sie es gelassen:
"Das ist dann ein Industrieprodukt, und wenn die anderen das so handhaben, haben wir in Zukunft gute Marktchancen. Wenn das der Verbraucher so gesagt kriegt, dass unsere Produkte naturrein sind, dann sollen die das machen. Das ist nur eine größere Chance für uns. "
Ingo Steitz wagt nicht zu hoffen, das Verbraucheraufklärung das Problem löst. Schließlich seien uniformierte Industrieprodukte auf dem Nahrungsmittelsektor sehr erfolgreich, häufig entscheide eher der Preis als die Qualität. Wie der Deutsche Weinbauverband in Bonn so setzt auch der rheinhessische Weinbau-Präsident auf die internationale Organisation für Rebe und Wein, kurz OIV, in Paris. Sie soll verbindliche Normen für Herstellungsverfahren festlegen. Doch Washington hat das Gremium, in dem Wissenschaftler aus 46 Ländern Standards erarbeiten, vor einigen Jahren verlassen. Und jetzt machen die USA Druck auf die EU, weil sie per Abkommen definieren wollen, was Wein ist. Falls die Kommission dem Druck nicht nachgibt, droht Wein-Exporten aus der Gemeinschaft vom Jahresende an ein aufwändiges und kostenträchtiges Zertifizierungsverfahren. Streit gibt es nicht nur um die Herstellungsverfahren. Von den 3.500 deutschen Herkunftsangaben will Washington weniger als hundert als geschützt anerkennen – völlig unzureichend, meint man in Deutschland.
"Ich nehme die Herkunft "Binger St. Rochus-Kapelle", das ist eine Lagenbezeichnung. Es gibt auch in Amerika zahlreiche Orte, die Bingen heißen. Ich kenne z.B. einen in Wisconsin. Wenn die dort Wein anbauen, dann können die den als "Binger St. Rochus-Kapelle" verkaufen nach Vorstellung der Amerikaner. Und wir haben gesagt, das kann nicht sein, wir haben diese traditionellen Herkünfte, teilweise tausend Jahre und länger, wir wollen die auch für unser Produkt geschützt wissen. "
Ein Verweis auf die deutsche Weinlagenkartei würde reichen, meint Steitz. Aus US-Sicht wahrscheinlich nur eines von vielen schrulligen Anliegen in diesem alten sonderbaren Europa.
"Es sieht so aus, dass die Amerikaner mit Australien ja schon ein Abkommen geschlossen haben, wo das Grundprinzip festgelegt wird, was ich bei mir darf, darf ich auch bei dir und umgekehrt. Das heißt man öffnet sich gegenseitig die Tür für die Produkte, die man jeweils exportieren will. Das würde bei uns bedeuten, dass wir unter dem Oberbegriff Wein alles akzeptieren, was in Übersee auch als Wein deklariert wird. Beispiel: Es gibt die Möglichkeit, Weine technisch auseinander zu nehmen, in ihre Bestandteile zu zerlegen, das heißt Aroma, Alkohol, Wasser, die kann man alle voneinander trennen und anschließend wieder zusammensetzen, in anderen Verhältnissen, auch das wird teilweise als Wein verkauft. Und wenn wir uns dieser Denkweise Anschließen würden, würde das heißen, wir gehen von unserem grundsätzlichen Verständnis von Wein ab. "
Die rheinhessischen Winzer, die sich in Nieder-Olm bei Mainz zur traditionellen Herbsttagung treffen, haben vom Weinhandelsabkommen mit den USA zum großen Teil noch gar nichts gehört. Dass die Vereinigten Staaten als Resultat dieses Abkommens zum Beispiel Wein in die Gemeinschaft liefern dürften, dem bis zu 8,5 Prozent Wasser zugesetzt wird, ist eine Nachricht, die vielen unwillkürlich einen Schmerzenslaut entlockt. Aber insgesamt nehmen sie es gelassen:
"Das ist dann ein Industrieprodukt, und wenn die anderen das so handhaben, haben wir in Zukunft gute Marktchancen. Wenn das der Verbraucher so gesagt kriegt, dass unsere Produkte naturrein sind, dann sollen die das machen. Das ist nur eine größere Chance für uns. "
Ingo Steitz wagt nicht zu hoffen, das Verbraucheraufklärung das Problem löst. Schließlich seien uniformierte Industrieprodukte auf dem Nahrungsmittelsektor sehr erfolgreich, häufig entscheide eher der Preis als die Qualität. Wie der Deutsche Weinbauverband in Bonn so setzt auch der rheinhessische Weinbau-Präsident auf die internationale Organisation für Rebe und Wein, kurz OIV, in Paris. Sie soll verbindliche Normen für Herstellungsverfahren festlegen. Doch Washington hat das Gremium, in dem Wissenschaftler aus 46 Ländern Standards erarbeiten, vor einigen Jahren verlassen. Und jetzt machen die USA Druck auf die EU, weil sie per Abkommen definieren wollen, was Wein ist. Falls die Kommission dem Druck nicht nachgibt, droht Wein-Exporten aus der Gemeinschaft vom Jahresende an ein aufwändiges und kostenträchtiges Zertifizierungsverfahren. Streit gibt es nicht nur um die Herstellungsverfahren. Von den 3.500 deutschen Herkunftsangaben will Washington weniger als hundert als geschützt anerkennen – völlig unzureichend, meint man in Deutschland.
"Ich nehme die Herkunft "Binger St. Rochus-Kapelle", das ist eine Lagenbezeichnung. Es gibt auch in Amerika zahlreiche Orte, die Bingen heißen. Ich kenne z.B. einen in Wisconsin. Wenn die dort Wein anbauen, dann können die den als "Binger St. Rochus-Kapelle" verkaufen nach Vorstellung der Amerikaner. Und wir haben gesagt, das kann nicht sein, wir haben diese traditionellen Herkünfte, teilweise tausend Jahre und länger, wir wollen die auch für unser Produkt geschützt wissen. "
Ein Verweis auf die deutsche Weinlagenkartei würde reichen, meint Steitz. Aus US-Sicht wahrscheinlich nur eines von vielen schrulligen Anliegen in diesem alten sonderbaren Europa.