
Die Fangverbote für Hering und Dorsch im westlichen Teil der Ostsee bleiben bestehen, wie die zuständigen Minister der EU-Staaten vereinbarten. Für kleine Küstenfischer gelten in den für Deutschland relevanten Fanggebieten weiter Ausnahmen für Hering, nicht jedoch für Dorsch. Zudem verlängerten die EU-Länder eingeschränkte Fangquoten für die Scholle.
Diese Nachricht wurde am 24.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.