Freitag, 29. März 2024

Archiv


Weiter im Kampf gegen Studiengebühren

Studiengebühren werden für immer mehr Studierende Alltag: Zehn von 16 Bundesländern haben sie ab dem ersten Semester eingeführt. Doch die Gegner des kostenpflichtigen Studiums wollen den Kampf nicht aufgeben: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat eine Studie vorgelegt, die belegen soll, dass Studiengebühren gegen den Sozialpakt der Vereinten Nationen verstoßen.

Von Philip Banse | 22.10.2007
    Der UN-Sozialpakt ist fast 35 Jahre alt, deswegen wirkt es leicht verzweifelt, wenn ihn Gegner der Studiengebühren jetzt aus der Schublade ziehen, um die verhassten Gebühren zu kippen. Die Studie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW sowie dem freien Zusammenschluss von Studentinnenschaften FZS argumentiert so: UN-Sozialpakt verbrieft das Recht eines jeden auf Bildung. Artikel 13 verpflichtet Unterzeichnerstaaten wie Deutschland dazu, das Hochschulstudium allen Menschen zugänglich zu machen, und zwar "auf jede geeignete Weise, insbesondere durch Einführung der Unentgeltlichkeit". GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller:

    "Durch die Einführung von Studiengebühren verstoßene die Länder aus der Sicht von GEW und FZS gegen Geist und Buchstaben des durch den UN-Sozialpakt gewährleisteten Rechts auf Bildung."

    Bis der Sozialpakt die deutschen Studiengebühren kippen kann, ist es jedoch ein weiter Weg. Denn der UN-Sozialpakt ist nicht - wie etwa die Menschenrechtskonvention - vor Gerichten einklagbar. Zwar ist der UN-Sozialpakt mittlerweile ein deutsches Bundesgesetz geworden. Doch ein Bundesgesetz ist nicht automatisch Bundesrecht, vor allem wenn einfach internationale Verträge umgesetzt werden. Deutsche Gerichte haben daher Interpretationsspielraum und bisher immer entscheiden, dass allein mit diesem Bundesgesetz Studiengebühren nicht zu kippen sind. Studierendenvertreter und GEW argumentieren daher anders: Die Gesetze zu Studiengebühren - alles Landesgesetze - könnten die so genannte Bundestreue verletzten, erklärt der Studien-Autor und Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler:

    "Ein Land darf keine Gesetze verabschieden, die die Bundesrepublik außenpolitisch in Schwierigkeiten bringen könnten. Und das bedeutet. dass über diesen Weg ein Landesgesetz rechtswidrig sein könnte und damit die Erhebung von Studiengebühren unzulässig ist."

    Außenpolitischer Schaden durch Studiengebühren? Ja, sagt die GEW-Studie und argumentiert so: Die Landesgesetze über die Studiengebühren verletzen den UN-Sozialpakt und damit verstößt die Bundesrepublik gegen geltendes Völkerrecht. Diese Linie hat auch das Oberverwaltungsgerichts Münster in seinem Urteil zu Studiengebühren gezeichnet. Offen war aber die zentrale Frage: Verstoßen die Studiengebühren gegen den UN-Sozialpakt? Das muss UNO-Ausschuss für Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte entscheiden. Dieser UNO-Ausschuss fällt sein Urteil auf Basis von Berichten der Unterzeichnerstaaten UND Alternativ-Berichten von NGO. Der deutsche Bericht ist seit über einem Jahr (Juni 2006) überfällig. Deswegen haben GEW und FZS nun die Möglichkeit genutzt, dass auch Nicht-Regierungs-Organisationen Berichte beim zuständigen UNO-Ausschuss einreichen dürfen. Das schärfste Schwert des UNO-Ausschusses ist eine Rüge. Für GEW-Vorstand Andreas Keller wäre eine solche Rüge ein wichtiger Schritt, um Studiengebühren in Deutschland zu kippen.

    "In dem Moment, wo die UN uns sagen würden: "Es ist ein Verstoß" hat das für die Gerichte eine gewisse Maßgeblichkeit und es hat für die politische Diskussion in Deutschland eine gewissen Bedeutung. Ich glaube es wäre für eine Länderregierung, auch angesichts der geringen Akzeptanz von Studiengebühren, sehr viel schwieriger an der Politik festzuhalten, wenn die UN die Bundesrepublik dafür rügen würden."

    Doch selbst bis zu einer Rüge ist es noch ein weiter Weg: Erst muss die Bundesrepublik ihren Bericht einreichen, wann das geschieht ist völlig offen. Ein Sprecherin des zuständigen Sozialministeriums sagte, eine Stellungnahme stehe noch aus. Dann wird der Bericht geprüft, was ein Jahr dauern kann. Und selbst dann äußert sich der Ausschuss nur zu Punkten des sehr umfangreichen Sozialpaktes, die er für wichtig hält. Ob Studiengebühren in der Beurteilung Deutschland überhaupt erwähnt werden, ist also völlig offen. Darin ändert auch der heute vorgestellte Bericht der GEW nichts. Ein Mitglied des zuständigen UN-Auschusses sagte: Bis nicht der offizielle Bericht der Bundesregierung eingegangen ist, wird die GEW-Studie nur "zu den Akten gelegt".