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Gesetzentwurf
Weitere Details zum Austausch von Heizungen

Das Bundeskabinett bringt heute das Energieeffizienz-Gesetz auf den Weg.

    Die Heizungsanlage in einem Einfamilienhaus.
    In manchen Fällen soll es eine Übergangsfrist von mindestens zehn Jahren beim Heizungswechsel geben. (picture alliance / Frank May)
    Die Vorlage beinhaltet beispielsweise einige Sonder- und Härtefälle genannt: So ist bei Havarien von Gas- oder Öl-Heizungen kein Umstieg auf neue Heiztechniken nötig, wenn auf lange Sicht ein Anschluss an ein Wärmenetz geplant ist. Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen gelte vor allem für einen geplanten Austausch, bei dem die Heizung noch nicht kaputt gegangen sei, heißt es in dem Entwurf. Auch Etagenheizungen und Ofen-Heizungen können demnach zeitweise konventionell weiterbetrieben werden. In diesen Fällen soll es eine Übergangsfrist von mindestens zehn Jahren geben.
    Parallel zu dem Gesetz ist ein neues Förderkonzept vorgesehen.
    Diese Nachricht wurde am 19.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.