
Das russische Parlament brachte ein entsprechendes Gesetz auf den Weg. Es legt fest, dass auch staatliche Organisationen aus dem Ausland als unerwünscht eingestuft und damit verboten werden können. Dazu zählen nach Angaben von Experten beispielsweise Bildungseinrichtungen oder Medienunternehmen.
Bislang beschränkten sich die Verbotsmöglichkeiten auf Nicht-Regierungsorganisationen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch von der zweiten Kammer des Parlaments angenommen und von Staatschef Putin unterschrieben werden. Beides gilt aber als Formsache.
Bislang beschränkten sich die Verbotsmöglichkeiten auf Nicht-Regierungsorganisationen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch von der zweiten Kammer des Parlaments angenommen und von Staatschef Putin unterschrieben werden. Beides gilt aber als Formsache.
In den vergangenen Jahren hat Russland bereits knapp 200 Nichtregierungsorganisationen verboten - unter anderem die Naturschutzorganisation Greenpeace und die Menschenrechtsbewegung Memorial.
Diese Nachricht wurde am 24.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.