
Das Landgericht Rottweil lehnte Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen wegen eines mutmaßlichen Impfschadens ab. Geklagt hat ein 58 Jahre alter Mann, der dem Hersteller Biontech vorgeworfen hatte, infolge einer Corona-Impfung auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet zu sein. Der Mann verlangte vom Mainzer Unternehmen unter anderem 150.000 Euro Schmerzensgeld.
Der Prozess in Rottweil war nicht der erste dieser Art in Deutschland. Zuletzt hatte das Landgericht Düsseldorf Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen zwei Impfstoff-Hersteller wegen mutmaßlicher Impfschäden als unbegründet abgewiesen. Weitere Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Diese Nachricht wurde am 06.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.