
Das Gericht in Schleswig gab in erster Instanz einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Freigabe von 62 Fahrzeugtypen durch das Kraftfahrt-Bundesamt statt. Dieses hatte ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung an den Fahrzeugen genehmigt.
Bereits vor knapp einem Jahr hatte dieselbe Kammer des Gerichts einen ähnlichen Fall entschieden und der Umwelthilfe im Wesentlichen recht gegeben. Damals ging es um ältere Modelle des VW Golf des selben Motortyps. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Volkswagen-Konzern hatte 2015 zugegeben, die Abgas-Emissionen von Dieselmotoren mit einer Software manipuliert zu haben. Ähnliche Abschalteinrichtungen wurden auch von anderen Herstellern eingesetzt.
(Az. 3 A 332/20)
Diese Nachricht wurde am 17.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.