
Das Gericht in Schleswig gab in erster Instanz einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Freigabe von 62 Fahrzeugtypen durch das Kraftfahrt-Bundesamt statt. Dieses hatte ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung an den Fahrzeugen genehmigt.
Der Volkswagen-Konzern hatte 2015 zugegeben, die Abgas-Emissionen von Dieselmotoren mit einer Software manipuliert zu haben. Ähnliche Abschalteinrichtungen wurden auch von anderen Herstellern eingesetzt.
Diese Nachricht wurde am 17.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.