Andreas Opitz, Geschäftsführer des BDAE zum Stichwort Versicherung: "Die EWR, das ist die EU, Lichtenstein, Norwegen und Island haben ein multilaterales Abkommen was die gesamte Sozialversicherung betrifft. Die im fremden System verbrachte Zeit wird Zuhause angerechnet. Auf Reisen und für längere Aufenthalte im Ausland ist man grundsätzlich sozialversichert." Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten wollen stehen vor einem zweidimensionalen Problem. Zum einen stellt sich die Frage: Besteht mit dem gewählten Ausland ein Sozialversicherungsabkommen, das sich aber häufig nur auf einen bestimmten Zweig bezieht oder ist es ein Land, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht?
Zum anderen ist die Art und Weise, wie der Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt ist, das zweite Handhabungskriterium. Ist es ein ausländisches Unternehmen oder wird der Arbeitnehmer für eine feste Zeit, für ein festes Projekt, von Deutschland aus, ins Ausland entsandt. "Dann handelt es sich um ein inländisches Beschäftigungsverhältnis. Dann strahlt die Sozialversicherung auf den Auslandsaufenthalt aus." Allerdings stelle dann die Krankenversicherung ein Problem dar, was aber firmenintern lösbar sei, so Opitz.
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Zum anderen ist die Art und Weise, wie der Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt ist, das zweite Handhabungskriterium. Ist es ein ausländisches Unternehmen oder wird der Arbeitnehmer für eine feste Zeit, für ein festes Projekt, von Deutschland aus, ins Ausland entsandt. "Dann handelt es sich um ein inländisches Beschäftigungsverhältnis. Dann strahlt die Sozialversicherung auf den Auslandsaufenthalt aus." Allerdings stelle dann die Krankenversicherung ein Problem dar, was aber firmenintern lösbar sei, so Opitz.
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