
Damit seien die Mönche faktisch nur noch Pächter, so der Weltkirchenrat. Die Behörden könnten jederzeit entscheiden, ihren für jeweils auf ein Jahr befristeten Aufenthaltsstatus nicht zu verlängern. Nötig sei ein klares und verbindliches Abkommen, das das Recht und den Anspruch des Klosters auf das Grundstück auf Dauer anerkennt, hieß es. Das Katharinenkloster ist seit 2002 Unesco-Welterbe. Es steht am Fuße des Berges, auf dem Mose die Zehn Gebote empfangen haben soll. Nach dem Gerichtsurteil hatten ägyptische Behörden laut Medienberichten dementiert, dass das Kloster enteignet worden sei. Es beziehe sich nur auf entlegene Grundstücke, für die es keine Besitztitel gebe.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.