Als weltweit einmalig bezeichnet es die Bundesregierung in ihrem Sparprogramm, das deutsche System der sozialen Sicherung. Doch klar ist, gekürzt wird in den kommenden vier Jahren vor allem bei den Sozialausgaben. Besonders betroffen: Arbeitslose und Familien.
Beim Übergang von Arbeitslosengeld I zu ALG II fällt ein zweijähriger Zuschuss weg. Bislang erhält ein Alleinstehender im ersten Jahr bis zu 160 Euro im Monat, Verheiratete bis zu 320 Euro im Monat, wenn das normale Arbeitslosengeld höher als Hartz IV war. Im zweiten Jahr halbiert sich dieses Übergangsgeld.
Arbeitslose verlieren außerdem ihren Anspruch auf Förderprogramme oder Eingliederungshilfen. In der Verwaltungssprache heißt das: Sogenannte Pflichtleistungen werden in Ermessensleistungen umgewandelt. Darunter fallen etwa Gelder für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, das Kurzarbeitergeld oder Vermittlungsgutscheine für Empfänger von Arbeitslosengeld I. Darüber können die Sachbearbeiter der Jobcenter nun freier entscheiden – je nach Kassenlage allerdings. Denn gerade hier soll gespart werden. 2011 um zwei Milliarden Euro, ab 2012 um vier Milliarden, ab 2013 um fünf Milliarden. Das ist der größte Einzelposten im Paket der Bundesregierung.
Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen künftig auf ihren Beitrag zur Rentenversicherung verzichten. Das sind derzeit rund 40 Euro im Monat. Damit fehlt dem Einzelnen später einmal für jedes Jahr Hartz IV zwar nur ein Rentenanspruch von monatlich zwei Euro und neun Cent. Das Geld dürfte aber jetzt in der Rentenkasse fehlen.
Gekürzt wird außerdem beim Elterngeld. Empfängern von Arbeitslosengeld II wird diese Transferzahlung von monatlich 300 Euro ersatzlos gestrichen. Seit dreieinhalb Jahren erhalten Familien das Elterngeld für maximal 14 Monate, wenn sie ihre Arbeit unterbrechen. Aber auch wer nicht arbeitete, bekam bisher den Mindest-Satz von 300 Euro pro Monat. Eine alleinerziehende Mutter beispielsweise erhielt dies bislang zusätzlich zu ihrem Hartz-IV-Regelsatz von 359 Euro pro Monat und den Kosten für ihre Unterkunft.
Ansonsten richtet sich die Höhe des Elterngeldes nach dem Einkommen eines Elternteils. Der Höchstbetrag von 1800 Euro wird nicht gekürzt. Das ist gut für Besserverdienende. Allerdings bekommen Eltern mit einem mittleren und guten Einkommen künftig etwas weniger. Wer vor der Babypause mehr als 1240 Euro netto verdient hat, erhält nicht mehr 67 Prozent davon, sondern nur noch 65 Prozent. Eine Mutter, die früher 1300 Euro netto verdient hat, bekommt nun also nicht mehr rund 870 Euro Elterngeld pro Monat, sondern 25 Euro weniger.
Betroffen sind auch Geringverdiener, die Wohngeld vom Staat erhalten. Für sie entfällt der pauschale Zuschuss zu den Heizkosten. Anfang letzten Jahres war er wegen der hohen Energiepreise eingeführt worden. Betroffen sind rund 800.000 Haushalte. Ein Einpersonenhaushalt bekommt nun monatlich 24 Euro weniger, ein Zweipersonenhaushalt 31 Euro.
Der Bund will in den nächsten vier Jahren bis zu 15.000 Stellen abbauen. Und streicht die für kommendes Jahr geplante Erhöhung des Weihnachtsgeldes für seine Beamten. Betroffen sind hiervon fast 130.000 Bundesbeamte, zum Beispiel Bundespolizisten. Die Bundeswehr wird umstrukturiert. Aber auch Unternehmen, etwa Betreiber von Atomkraftwerken, sollen zahlen.
Für alle Steuerzahler wichtig: Die Steuern werden nicht erhöht, das komplizierte Steuersystem allerdings auch nicht reformiert, Besserverdienende nicht stärker belastet. Auch die verringerten Mehrwertsteuer-Sätze bleiben, beispielsweise für Lebensmittel, Tierfutter, Zeitungen oder seit Kurzem Hotelübernachtungen. Arbeitnehmer können auch künftig mit der Pendlerpauschale rechnen. Nicht zur Kasse gebeten werden zunächst alle gesetzlich Versicherten, aber auch die meisten Rentner. Außerdem bekräftige Kanzlerin Angela Merkel ihre Zusage, nicht bei Forschung und Bildung zu sparen.
Beim Übergang von Arbeitslosengeld I zu ALG II fällt ein zweijähriger Zuschuss weg. Bislang erhält ein Alleinstehender im ersten Jahr bis zu 160 Euro im Monat, Verheiratete bis zu 320 Euro im Monat, wenn das normale Arbeitslosengeld höher als Hartz IV war. Im zweiten Jahr halbiert sich dieses Übergangsgeld.
Arbeitslose verlieren außerdem ihren Anspruch auf Förderprogramme oder Eingliederungshilfen. In der Verwaltungssprache heißt das: Sogenannte Pflichtleistungen werden in Ermessensleistungen umgewandelt. Darunter fallen etwa Gelder für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, das Kurzarbeitergeld oder Vermittlungsgutscheine für Empfänger von Arbeitslosengeld I. Darüber können die Sachbearbeiter der Jobcenter nun freier entscheiden – je nach Kassenlage allerdings. Denn gerade hier soll gespart werden. 2011 um zwei Milliarden Euro, ab 2012 um vier Milliarden, ab 2013 um fünf Milliarden. Das ist der größte Einzelposten im Paket der Bundesregierung.
Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen künftig auf ihren Beitrag zur Rentenversicherung verzichten. Das sind derzeit rund 40 Euro im Monat. Damit fehlt dem Einzelnen später einmal für jedes Jahr Hartz IV zwar nur ein Rentenanspruch von monatlich zwei Euro und neun Cent. Das Geld dürfte aber jetzt in der Rentenkasse fehlen.
Gekürzt wird außerdem beim Elterngeld. Empfängern von Arbeitslosengeld II wird diese Transferzahlung von monatlich 300 Euro ersatzlos gestrichen. Seit dreieinhalb Jahren erhalten Familien das Elterngeld für maximal 14 Monate, wenn sie ihre Arbeit unterbrechen. Aber auch wer nicht arbeitete, bekam bisher den Mindest-Satz von 300 Euro pro Monat. Eine alleinerziehende Mutter beispielsweise erhielt dies bislang zusätzlich zu ihrem Hartz-IV-Regelsatz von 359 Euro pro Monat und den Kosten für ihre Unterkunft.
Ansonsten richtet sich die Höhe des Elterngeldes nach dem Einkommen eines Elternteils. Der Höchstbetrag von 1800 Euro wird nicht gekürzt. Das ist gut für Besserverdienende. Allerdings bekommen Eltern mit einem mittleren und guten Einkommen künftig etwas weniger. Wer vor der Babypause mehr als 1240 Euro netto verdient hat, erhält nicht mehr 67 Prozent davon, sondern nur noch 65 Prozent. Eine Mutter, die früher 1300 Euro netto verdient hat, bekommt nun also nicht mehr rund 870 Euro Elterngeld pro Monat, sondern 25 Euro weniger.
Betroffen sind auch Geringverdiener, die Wohngeld vom Staat erhalten. Für sie entfällt der pauschale Zuschuss zu den Heizkosten. Anfang letzten Jahres war er wegen der hohen Energiepreise eingeführt worden. Betroffen sind rund 800.000 Haushalte. Ein Einpersonenhaushalt bekommt nun monatlich 24 Euro weniger, ein Zweipersonenhaushalt 31 Euro.
Der Bund will in den nächsten vier Jahren bis zu 15.000 Stellen abbauen. Und streicht die für kommendes Jahr geplante Erhöhung des Weihnachtsgeldes für seine Beamten. Betroffen sind hiervon fast 130.000 Bundesbeamte, zum Beispiel Bundespolizisten. Die Bundeswehr wird umstrukturiert. Aber auch Unternehmen, etwa Betreiber von Atomkraftwerken, sollen zahlen.
Für alle Steuerzahler wichtig: Die Steuern werden nicht erhöht, das komplizierte Steuersystem allerdings auch nicht reformiert, Besserverdienende nicht stärker belastet. Auch die verringerten Mehrwertsteuer-Sätze bleiben, beispielsweise für Lebensmittel, Tierfutter, Zeitungen oder seit Kurzem Hotelübernachtungen. Arbeitnehmer können auch künftig mit der Pendlerpauschale rechnen. Nicht zur Kasse gebeten werden zunächst alle gesetzlich Versicherten, aber auch die meisten Rentner. Außerdem bekräftige Kanzlerin Angela Merkel ihre Zusage, nicht bei Forschung und Bildung zu sparen.