
Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein verteidigte den nun vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Kanzleramt: "Uns ist allen sehr bewusst, dass unsere Änderungen im Gesetzentwurf zu intensiven Diskussionen – auch im organisierten Sport – führen werden. Mir ist die Klarheit in der Rollenverteilung der Gremien aber sehr wichtig". Bereits die Ampel-Koalition hatte ein Reformpaket zur künftigen Verteilung der Sportfördermillionen im vergangenen November beschlossen, war kurz darauf aber zerbrochen und konnte es nicht mehr umsetzen. Nun legte die neue Bundesregierung einen eigenen Vorschlag vor, der vor allem beim zentralen Steuerungsinstrument in Form einer unabhängigen Spitzensportagentur den Vertretern des Sports weniger Mitsprache gewährt.
Stiftungsrat wird verschlankt
So soll der Rat der als Stiftung angelegten Agentur in seinen Kompetenzen beschränkt werden und statt 18 Mitglieder nur noch fünf haben. Davon werden zwei aus dem Bundestag, eines aus dem Kanzleramt und eines aus den Reihen der Länder-Sportminister entsandt. Nur ein Mitglied soll künftig noch der Deutsche Olympische Sportbund stellen und kann damit durch die Vertreter der Politik überstimmt werden. Den Vorsitz des Stiftungsrats übernimmt das Mitglied aus dem Kanzleramt. Der DOSB kritisierte in einer ersten Stellungnahme, man sei erst sehr kurzfristig über die neuen Pläne informiert worden: "Wir werden erst eine Kommentierung vornehmen, wenn wir ausreichend Zeit hatten, ihn sorgfältig zu prüfen und inhaltlich zu bewerten." Der Verband hatte seine Positionen zu dem Thema bereits im Vorfeld ausformuliert.
Der 20-köpfige Sportfachbeirat als weiteres Gremium der Agentur soll dem hauptamtlich eingesetzten Vorstand anders als in früheren Gesetzentwürfen keine Vorgaben mehr machen können, sondern nur noch eine beratende Rolle einnehmen. Im Beirat sollen vor allem Vertreter des organisierten Sports versammelt werden. Das Tagesgeschäft übernimmt ein zweiköpfiger Vorstand, der vom Stiftungsrat berufen wird und über die Vergabe der Fördermittel entscheidet.
Ausgangspunkt Olympia-Bewerbung
Der DOSB hatte unter der Ampel-Koalition die Einrichtung einer unabhängigen Sportagentur unterstützt, bei den damaligen Gesetzentwürfen aber einen zu großen Einfluss der Politik auf die Agentur kritisiert. Durch die mäßige Medaillenausbeute des deutschen Teams bei den Olympischen Spielen in Paris und die Bemühungen um eine deutsche Olympia-Bewerbung hatte die Diskussion um eine Reform der Sportförderung wieder Fahrt aufgenommen.
In diesem Jahr stellt die Bundesregierung 333 Millionen Euro für den Sport bereit, in den kommenden Jahren soll es noch mehr werden. Ziel des neuen Gesetzes ist es, dass Deutschlands Athletinnen und Athleten unter den besten Fünf der Nationenwertung bei Sommerspielen und den besten Drei bei Winterspielen landen.
Im Dezember soll das Gesetz vom Kabinett beschlossen werden, bis zum Juli des kommenden Jahres soll es nach Beratungen im Bundestag in Kraft treten. Ab 2027 soll die Spitzensportagentur ihre Arbeit aufnehmen und zunächst über die Verteilung der Mittel für den Sommersport ab dem Jahr 2029 entscheiden. Bis Ende 2030 schließlich soll die Agentur alle ihr zugedachten Aufgaben übernommen haben.
Im Dezember soll das Gesetz vom Kabinett beschlossen werden, bis zum Juli des kommenden Jahres soll es nach Beratungen im Bundestag in Kraft treten. Ab 2027 soll die Spitzensportagentur ihre Arbeit aufnehmen und zunächst über die Verteilung der Mittel für den Sommersport ab dem Jahr 2029 entscheiden. Bis Ende 2030 schließlich soll die Agentur alle ihr zugedachten Aufgaben übernommen haben.
Diese Nachricht wurde am 23.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
