
Wie das Präsidialamt in Warschau mitteilte, unterzeichnete Staatschef Nawrocki ein entsprechendes Gesetz. Neu ist unter anderem, dass Ukrainer Sozialleistungen wie Kindergeld nur noch dann bekommen, wenn sie in Polen arbeiten und Steuern zahlen. Die Regelungen gelten bis zum März nächsten Jahres.
Über das Gesetz hatte es Streit zwischen der liberalen polnischen Regierung und dem rechtskonservativen Präsidenten gegeben. Ein erster Entwurf war an Nawrockis Veto gescheitert. Er forderte für seine Zustimmung Kürzungen bei den Hilfen für Ukraineflüchtlinge. Das Gesetz regelt auch die Vergabe von Arbeitsvisa. Wäre es nicht verlängert worden, hätten möglicherweise hunderttausende Ukrainerinnen und Ukrainer ihre Arbeit in Polen aufgeben müssen.
Diese Nachricht wurde am 27.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.