
Bundesweit habe es 25.274 Arbeitgeberprüfungen gegeben, teilte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage eines Abgeordneten der Linkspartei mit. Das waren rund 41 Prozent weniger als im Jahr 2023. Die Zahl der daraufhin eingeleiteten Verfahren wegen möglicher Verstöße ging jedoch nur um 15 Prozent zurück auf etwas mehr als 6.000. Das bedeutet, dass bei rund jeder vierten Kontrolle ein Verstoß aufgedeckt wurde.
Die meisten Verstöße gegen die Mindestlohnregeln wurden im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe festgestellt. Es folgten das Speditions-, Transport- und das damit verbundene Logistikgewerbe sowie das Baugewerbe.
Diese Nachricht wurde am 21.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.