
Diese verlangt Gebühren für öffentlich gespielte Musik. Bisher ergab sich die Höhe der Zahlungen durch die Größe der Fläche, auf der die Musiker auftreten. Diese Kulanzregelung gilt nicht mehr: Es wird die Fläche des gesamten Weihnachtsmarktes herangezogen. So hätten sich in Trier die Gebühren verdoppelt, teilte der Veranstalter mit. Er reduzierte sein Musikprogramm. In Mainz seien die Forderungen der Verwertungsgesellschaft laut Veranstalter sechs mal höher als im vorigen Jahr.
Diese Nachricht wurde am 19.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.