
Die Grundförderung bleibt zwar zunächst bei 30 Prozent, die maximal absetzbaren Kosten sinken allerdings von 30.000 auf 28.000 Euro. 2030 soll der Höchstbetrag der Förderung nur noch bei 22.000 Euro liegen. Bei der Heizungsförderung gilt fortan eine stärkere soziale Staffelung. Familien und Menschen mit geringem Einkommen sollen mehr unterstützt werden, Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen bekommen weniger Zuschüsse.
Bereits bestehende Zusagen der staatlichen Förderbank KfW behalten allerdings ihre Gültigkeit. Die Bundesmittel hierfür sind reserviert, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 21.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.




