Für zwei Professoren der Fachhochschule Konstanz kam es knüppeldick: Einer wurde zu einer Geldstrafe von 32.000 Euro verurteilt, der zweite akzeptierte einen Strafbefehl, schied allerdings aus dem Hochschuldienst aus und verlor überdies seinen Professorentitel. Beide sahen sich mit dem selben Vorwurf konfrontiert: Sie verlangten Cash für Diplomarbeiten - und zwar von jenen Firmen, bei denen die Informatik-Studenten ihre Arbeiten recherchierten und schrieben. Ohne Cash der Firmen kein Diplom - Cash, das auch noch auf die Privatkonten der beiden Professoren überwiesen wurde. Professor Olaf Harder, Rektor der Fachhochschule Konstanz:
" Bei einem sind es nachgewiesene strafrechtliche Verfehlungen. Er hat Gelder von Studenten auf ein Privatkonto eingenommen und die Hochschule betrogen im Zahlungsbereich. Deshalb die Titelaberkennung. Beim zweiten geht es um ähnliche Dinge. Strafrechtlich den Tatbestand der Erpressung und Aufforderung zur Vorteilsnahme für sich selber. Das sind Verfehlungen, die undenkbar sind."
Verfehlungen, die allerdings in abgeschwächter Form häufiger vorkamen: Insgesamt acht Konstanzer FH-Professoren sahen sich mit dem Vorwurf ausgesetzt, für Diplomarbeiten von den betroffenen Firmen Geld zu verlangen - Geld, das allerdings nicht auf das Konto der Hochschullehrer, sondern an die Fachhochschule überwiesen wurde. Ein schlechtes Gewissen hatten die Professoren bei ihren Forderungen nicht. Schließlich sind ja gerade Fachhochschulen gesetzlich dazu verpflichtet, von Unternehmen Drittmittel einzuwerben - beispielsweise für Gutachten oder Forschungsaufträge. Dass allerdings bereits die Vergabe von Diplomarbeiten an Geldzahlungen gekoppelt wurde, hat schon vor vier Jahren die Konstanzer Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Das nämlich, sagen Juristen, geht weit über den gesetzlichen Auftrag zur Drittmitteleinwerbung hinaus . Seit jener Zeit bemüht sich FH-Rektor Olaf Harder um eine eindeutige Grenzziehung: Wenn Firmen etwas an die Hochschule überweisen, muss das klar in entsprechenden Kooperationsverträgen geregelt sein. Davon müsse man die Dienstaufgaben im Bereich Lehre und Forschung vollständig trennen, sagt der Rektor:
" Also die Betreuung von Studierenden in Diplomarbeiten und dergleichen mehr, die völlig da raus gehalten werden. Das sind normale dienstliche Aufgaben, die erfüllt werden müssen."
Und zwar ohne dass Geld von außen fließt. Die Notwendigkeit dieser Grenzziehung an den Fachhochschulen lag nicht immer so klar auf der Hand: Erst mit der Anti-Korruptionsgesetzgebung, die im Jahre 1997 beschlossen wurde, bekamen die Geldzahlungen für Diplomarbeiten, die an die Hochschulen fließen, ein juristisch relevantes "Geschmäckle". Allerdings hätte sich der Konstanzer FH-Rektor Professor Olaf Harder bereits damals mehr Klarheit vom Gesetzgeber gewünscht.
" Die allgemeine Anti-Korruptionsgesetzgebung ging an dem Thema Hochschulen wirklich sehr deutlich vorbei. Es gibt aus der Literatur aus der Anfangsphase dieser Gesetzgebung zwischen 1997 und 2000 sehr, sehr viele Artikel, die auf die Problematik hinweisen, dass das Thema Drittmitteln an den Hochschulen nicht zu Ende überdacht ist."
Auch an anderen Hochschulen stellt sich nach den jüngsten Konstanzer Fällen nun verstärkt die Frage, ob es in der Vergangenheit einen Zusammenhang zwischen Geldzahlungen und Diplomarbeiten gegeben hat. Gunter Schanz vom baden-württembergischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst:
" Wir sind sicher, dass die Hochschulen diese Problematik im Auge haben, und dass wir sehr sensibilisiert sind, nicht zuletzt durch diese Fälle. natürlich für dieses Thema sensibilisiert. Aber und sind bisher keine weiteren derartigen Fälle bekannt. Sicherlich wird auch im Rahmen der Rektorenkonferenzen diese Thematik genau beobachtet."
Die jüngsten Konstanzer Fälle haben aber auch die Unternehmen wachgerüttelt, bei denen Studenten Diplomarbeiten schreiben. Denn in zweifelhafte Geldzahlungen verwickelt zu werden, ist nicht gut fürs Image. Großkonzerne haben von vornherein feste Regeln für Diplomanden aufgestellt, die verhindern, dass Gelder in falsche Taschen gelangen. Peter Vogler vom Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen AG weist darauf hin, dass in solchen Fällen stets ein befristeter Arbeitsvertrag zwischen dem Diplomand und dem Unternehmen geschlossen wird:
" In dem Vertrag ist festgelegt: Das Thema, der Betreuer der Universität und der Betreuer des Unternehmens. Und die Diplomanden und Diplomandinnen bekommen dann ein Gehalt von ZF bezahlt, sind aber im Unternehmen auch beschäftigt mit Urlaubsansprüchen etc."
Allerdings: Mit gutem Grund lässt ZF solche Arbeitsverträge nicht nur vom Diplomanden selbst, sondern auch vom betreuenden Professor gegenzeichnen:
" Das macht den Sinn, dass es schon Fälle gab, dass sich Diplomandinnen und Diplomanden bei uns beworben haben, auch einen Vertrag bekommen haben, für drei bis sechs Monate bei uns zu sein und die Diplomarbeit zu schreiben zu einem Thema und wir dann im Nachhinein festgestellt haben: Es gibt noch gar keinen Auftrag der Universität oder Hochschule für diese Diplomarbeit. Und um das auszuschließen, verlangt ZF, dass der Professor an der Hochschule unterzeichnet, dieses Thema auch zu betreuen."
" Bei einem sind es nachgewiesene strafrechtliche Verfehlungen. Er hat Gelder von Studenten auf ein Privatkonto eingenommen und die Hochschule betrogen im Zahlungsbereich. Deshalb die Titelaberkennung. Beim zweiten geht es um ähnliche Dinge. Strafrechtlich den Tatbestand der Erpressung und Aufforderung zur Vorteilsnahme für sich selber. Das sind Verfehlungen, die undenkbar sind."
Verfehlungen, die allerdings in abgeschwächter Form häufiger vorkamen: Insgesamt acht Konstanzer FH-Professoren sahen sich mit dem Vorwurf ausgesetzt, für Diplomarbeiten von den betroffenen Firmen Geld zu verlangen - Geld, das allerdings nicht auf das Konto der Hochschullehrer, sondern an die Fachhochschule überwiesen wurde. Ein schlechtes Gewissen hatten die Professoren bei ihren Forderungen nicht. Schließlich sind ja gerade Fachhochschulen gesetzlich dazu verpflichtet, von Unternehmen Drittmittel einzuwerben - beispielsweise für Gutachten oder Forschungsaufträge. Dass allerdings bereits die Vergabe von Diplomarbeiten an Geldzahlungen gekoppelt wurde, hat schon vor vier Jahren die Konstanzer Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Das nämlich, sagen Juristen, geht weit über den gesetzlichen Auftrag zur Drittmitteleinwerbung hinaus . Seit jener Zeit bemüht sich FH-Rektor Olaf Harder um eine eindeutige Grenzziehung: Wenn Firmen etwas an die Hochschule überweisen, muss das klar in entsprechenden Kooperationsverträgen geregelt sein. Davon müsse man die Dienstaufgaben im Bereich Lehre und Forschung vollständig trennen, sagt der Rektor:
" Also die Betreuung von Studierenden in Diplomarbeiten und dergleichen mehr, die völlig da raus gehalten werden. Das sind normale dienstliche Aufgaben, die erfüllt werden müssen."
Und zwar ohne dass Geld von außen fließt. Die Notwendigkeit dieser Grenzziehung an den Fachhochschulen lag nicht immer so klar auf der Hand: Erst mit der Anti-Korruptionsgesetzgebung, die im Jahre 1997 beschlossen wurde, bekamen die Geldzahlungen für Diplomarbeiten, die an die Hochschulen fließen, ein juristisch relevantes "Geschmäckle". Allerdings hätte sich der Konstanzer FH-Rektor Professor Olaf Harder bereits damals mehr Klarheit vom Gesetzgeber gewünscht.
" Die allgemeine Anti-Korruptionsgesetzgebung ging an dem Thema Hochschulen wirklich sehr deutlich vorbei. Es gibt aus der Literatur aus der Anfangsphase dieser Gesetzgebung zwischen 1997 und 2000 sehr, sehr viele Artikel, die auf die Problematik hinweisen, dass das Thema Drittmitteln an den Hochschulen nicht zu Ende überdacht ist."
Auch an anderen Hochschulen stellt sich nach den jüngsten Konstanzer Fällen nun verstärkt die Frage, ob es in der Vergangenheit einen Zusammenhang zwischen Geldzahlungen und Diplomarbeiten gegeben hat. Gunter Schanz vom baden-württembergischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst:
" Wir sind sicher, dass die Hochschulen diese Problematik im Auge haben, und dass wir sehr sensibilisiert sind, nicht zuletzt durch diese Fälle. natürlich für dieses Thema sensibilisiert. Aber und sind bisher keine weiteren derartigen Fälle bekannt. Sicherlich wird auch im Rahmen der Rektorenkonferenzen diese Thematik genau beobachtet."
Die jüngsten Konstanzer Fälle haben aber auch die Unternehmen wachgerüttelt, bei denen Studenten Diplomarbeiten schreiben. Denn in zweifelhafte Geldzahlungen verwickelt zu werden, ist nicht gut fürs Image. Großkonzerne haben von vornherein feste Regeln für Diplomanden aufgestellt, die verhindern, dass Gelder in falsche Taschen gelangen. Peter Vogler vom Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen AG weist darauf hin, dass in solchen Fällen stets ein befristeter Arbeitsvertrag zwischen dem Diplomand und dem Unternehmen geschlossen wird:
" In dem Vertrag ist festgelegt: Das Thema, der Betreuer der Universität und der Betreuer des Unternehmens. Und die Diplomanden und Diplomandinnen bekommen dann ein Gehalt von ZF bezahlt, sind aber im Unternehmen auch beschäftigt mit Urlaubsansprüchen etc."
Allerdings: Mit gutem Grund lässt ZF solche Arbeitsverträge nicht nur vom Diplomanden selbst, sondern auch vom betreuenden Professor gegenzeichnen:
" Das macht den Sinn, dass es schon Fälle gab, dass sich Diplomandinnen und Diplomanden bei uns beworben haben, auch einen Vertrag bekommen haben, für drei bis sechs Monate bei uns zu sein und die Diplomarbeit zu schreiben zu einem Thema und wir dann im Nachhinein festgestellt haben: Es gibt noch gar keinen Auftrag der Universität oder Hochschule für diese Diplomarbeit. Und um das auszuschließen, verlangt ZF, dass der Professor an der Hochschule unterzeichnet, dieses Thema auch zu betreuen."