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Wenn der Prüfer seine eigenen Regeln prüft

Der Bundestags-Sportausschuss hakte in seiner Sitzung MItte der Woche eher am Rande ein Thema ab, das sportpolitisch einigen Zündstoff bot. Der Erlanger Strafrechts-Professor Matthias Jahn wurde nämlich damit beauftragt, die gegenwärtige Gesetzeslage zur Dopingbekämpfung auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Die Personalie ist durchaus brisant.

Von Grit Hartmann | 22.09.2011
    Matthias Jahn ist in sportjuristischen Kreisen kein Unbekannter: Der Professor von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg gehörte bis 2005 der Rechtskommission des Sports gegen Doping an, zahlreiche Publikationen weisen ihn als Kenner der Materie aus. Jahn hat sich vielfach zur Frage geäußert, welche gesetzlichen Regelungen es für eine effektive Dopingbekämpfung braucht – oder besser gesagt: nicht braucht. Der Strafrechtler darf nämlich als einer der Anreger der halbgaren Lösung von 2007 gelten.

    Vor dem Sportausschuss positionierte er sich damals klar gegen einen Straftatbestand Sportbetrug. Als einer der Ersten sprach er sich dafür aus, nur den Besitz "nicht geringer Mengen" von Dopingmitteln unter Strafe zu stellen. Damit lag Jahn ganz auf der Linie des organisierten Sports. Kritiker bezeichneten das vermeintliche Anti-Doping-Gesetz schon damals als Anti-Dealing-Gesetz, und seither bestätigten Staatsanwälte, dass ihnen damit kaum Handhabe gegen Doper gegeben ist.

    Jahn indes outete sich auch in neueren Aufsätzen als Gegner von Rechtsverschärfungen – 2010 etwa erteilte er dem Vorstoß der bayrischen Justizministerin Beate Merk für ein Sportbetrugsgesetz eine Absage. Stattdessen plädierte er für harmlose Varianten wie Kronzeugenregelung oder Einsetzung von Antidoping-Beauftragten.

    Nach Deutschlandfunk-Informationen lief das Vergabeverfahren formal korrekt. Im März wurde die Evaluierung öffentlich bekannt gemacht; allerdings wurde diese Ausschreibung nicht, wie sonst üblich, breiter kommuniziert. Innerhalb der vierwöchigen Frist gingen auch nur drei Angebote ein.

    In den Unterlagen, die das Bundesministerium des Innern jetzt dem Sportausschuss vorlegte, wird Jahn für "hohe persönliche Fachkompetenz" sowie "vielfältige Sportbezüge" gelobt. Die Abgeordneten stimmten zu. Mit dem fragwürdigen Ergebnis, dass nun ein wissenschaftlicher Sachverständiger die Wirksamkeit jener Vorschriften bewertet, die er selbst mit entwickelt hat. Jahn sprach von einer "besonders herausfordernden Aufgabe". Sein Gutachten soll im Herbst 2012 vorliegen. Das Ende der Debatte wird das mit Sicherheit nicht sein.