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Wenn es läuft wie geschmiert

Mitte der 90er Jahre begannen in dem kleinen Königreich Lesotho im Süden Afrikas die Arbeiten an dem wohl ehrgeizigsten Staudammprojekt des Kontinents: dem Lesotho Highlands Water Project. Die Bauarbeiten, über die der BBC-Reporter berichtet, sind inzwischen fertig gestellt; im Frühjahr haben Südafrikas Premierminister Thabo Mbeki und Lesothos König Letsie III. die ersten beiden Dämme des gewaltigen Stauwerkes eingeweiht. Die beiden Staustufen versorgen Lesotho mit Strom und die bevölkerungsreiche Nachbarregion Gauteng in Südafrika mit Wasser.

Von Bettina Stang |
    2,2 Milliarden Dollar hat das Projekt bisher verschlungen, aber es könnten auch noch einige Milliarden mehr werden, hält die Regierung Lesothos an ihren Plänen fest, vier weitere Staudämme zu bauen. Doch deren wirtschaftlicher Nutzen gilt als äußerst zweifelhaft und Südafrika hat bereits vorgeschlagen, auf den Bau der weiteren Stufen zu verzichten.

    Das gigantische Staudammprojekt wurde noch in der Ära der Apartheid von Südafrika und Lesotho gemeinsam beschlossen, und es darf gemutmaßt werden, dass die Nachfolgeregierungen dieses Erbe nicht eben glücklich antraten. Lesothos neue Regierung jedenfalls ließ unmittelbar nach ihrem Amtsantritt in den 90er Jahren zunächst einmal prüfen, ob beim Vertragsabschluss alles mit rechten Dingen zuging - und brachte damit einen Prozess in Gang, der heute dabei ist, internationale Rechtsgeschichte zu schreiben.

    Denn die Untersuchungen der Regierung ergaben, dass der Leiter des Staudammprojektes, Masupha Sole, offensichtlich überteuerte Verträge mit einzelnen Ingenieurs- und Baufirmen abgeschlossen hatte. Sole wurde gefeuert und vor Gericht gebracht. In einem aufwändigen Verfahren wurde nachgewiesen, dass Sole ein Schweizer Konto besaß, auf das im Lauf der Jahre Schmiergelder in der Höhe von weit mehr als einer Million Dollar eingegangen waren. Jetzt verbüßt der Projektleiter eine fünfzehnjährige Haftstrafe. Doch Lesothos Regierung wollte mehr.

    Um einen flotten Tango aufs Parkett zu legen, braucht es immer zwei Partner, konstatiert Fine Maema, leitender Staatsanwalt des Königreiches. Seine Regierung ist entschlossen, im Korruptionsskandal um das Staudammprojekt nicht nur die eigenen, bestechlichen Beamten vor den Kadi zu bringen, sondern auch die Geldgeber. Das heißt: Der Zwergstaat Lesotho schreckt nicht davor zurück, sich mit einigen der mächtigsten multinationalen Unternehmen aus der Bau- und Ingenieurs-Branche anzulegen. Zwei Firmen - Acres aus Kanada und Lahmeyer aus Deutschland - sind mittlerweile der Bestechung überführt, der Prozess gegen eine dritte, die französische Firma Spie Batignolles, hat im Herbst 2003 begonnen.

    Am Beispiel des Lesotho Highlands Water Project zeigt sich, dass Korruption nicht allein das Problem geldgieriger Eliten des Südens ist. Es ist auch ein Problem, dem sich die Unternehmen des Nordens stellen müssen. Sie haben bisher kaum Skrupel gezeigt, sich in undurchsichtige Verhandlungen mit Regierungsbeamten einzulassen und dabei Schmiergelder in Millionen-Höhe fließen zu lassen. Johann Graf Lambsdorff, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Passau, hat untersucht, welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen sich aus dieser Art von Beziehungen zwischen internationalen Unternehmen und bestechlichen Staatsbeamten ergeben.

    Ein Schaden stellt sich dadurch ein, dass auf Grund dieser Bestechungszahlungen die falschen Entscheidungen gefällt werden. Das heißt, bei einer internationalen Ausschreibung für ein Projekt könnten die falschen Unternehmen ausgewählt werden - nämlich diejenigen, die die besseren Beziehungen haben, die skrupelloser bestechen können, und nicht die Unternehmen, die das bessere Produkt liefern.

    Lambsdorff geht davon aus, dass Korruption in den Geschäftsbeziehungen zwischen Nord und Süd nach wie vor gang und gäbe ist. Wie viel Geld gezahlt wird, ist nach seinen Erkenntnissen je nach Sektor unterschiedlich: Manchmal reichen 2 Prozent der Auftragssumme; aber gerade bei größeren Projekten fließen bis zu 30 Prozent des vereinbarten Geschäfts in private Taschen - und das Projekt wird entsprechend teurer. Und wo das große Geld lockt, tritt auch die Frage, ob das geplante Großprojekt überhaupt irgendeinen Nutzen für das betreffende Land mit sich bringt, schnell in den Hintergrund.

    Das, was halt wirklich lukrativ ist, das sind große kapitalintensive Projekte, möglichst noch solche, die mit einer gewissen Geheimhaltung durchgeführt werden, zum Beispiel auf Grund der nationalen Sicherheit, im Bereich der Militäraufträge. Hier ist es dann oft möglich, vorzugeben, dass diese Projekte besonders maßgeschneidert werden müssen auf die spezifischen Bedürfnisse des Auftraggebers. Und kaum ist man mal soweit zu sagen, dass man kein Standardprodukt kaufen kann, sondern ein solches maßgeschneidertes, dass der Verhandlungsspielraum so groß wird und die Verhandlungen so intransparent werden, dass es sehr leicht wird, hier ein korruptes Nebeneinkommen zu verdienen. - Folge ist: Es werden keine Lehrer eingestellt, es werden keine Projekte im Bereich der Landwirtschaft durchgeführt oder Ähnliches, sondern es werden große Infrastrukturprojekte angeleiert oder Waffen gekauft. Weil das halt das lukrativer ist.

    Längst hat die Empörung über das Ausmaß der Korruption zwischen Nord und Süd die Industrieländer erreicht. So verabschiedete die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD bereits 1997 eine Konvention, die korrupten Geschäften weltweit einen Riegel vorschieben soll. Diese Konvention "gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger" hat zur Folge, dass es nun auch in Deutschland strafbar ist, im Ausland Schmiergelder zu zahlen. - Zuvor hatten Unternehmen die im Ausland gezahlten Bestechungsgelder sogar noch von der Steuer absetzen können!

    Allerdings ist die strafrechtliche Verfolgung von Korruption eine schwierige Angelegenheit; und heute, sieben Jahre später, macht sich Ernüchterung breit.
    Michael Wiehen, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International, weiß von genau vier Verfahren, die seit der Gesetzesänderung 1999 von deutschen Staatsanwaltschaften angestrengt wurden. Verurteilungen gab es bisher keine - weltweit nicht, betont der Jurist.

    In der Praxis ist es alles andere als leicht, korrupten Geschäftsbeziehungen auf die Spur zu kommen. So erweist es sich als außerordentlich schwierig, beweiskräftige Aussagen einzuholen. Die Betroffenen hüllen sich gerne in Schweigen.
    Michael Wiehen:

    Ein Argument könnte sein, dass es sehr schwer ist, an Informationen heranzukommen, an Originalinformationen. Man hatte geglaubt, dass Wettbewerber, die durch die Bestechung eines Mitbewerbers ausgefallen sind, dass die von dieser Information Gebrauch machen. Normalerweise haben Mitbewerber sehr gute Informationen darüber, was ihre Mitbewerber auf dem Markt tun. Wer wen auf der Gehaltsliste hat sozusagen, auf der Bestechungsliste. Aber das hat sich nicht so ergeben. - Firmen, auch wenn sie wissen, dass ihre Mitbewerber bestochen haben, geben diese Information nicht an Staatsanwaltschaften weiter.

    Bei Ermittlungen mit "Auslandsbezug" wird die Sache noch komplizierter: Eigene Ermittlungen am Ort des Geschehens sind Staatsanwaltschaften aus dem Ausland unmöglich. So sind sie auf die Kooperationsbereitschaft des betroffenen Staates angewiesen. Üblicherweise werden dann so genannte "Rechtshilfegesuche" an die jeweiligen Ministerien für Äußeres beziehungsweise für Justiz gerichtet - und es kann ein Jahr und länger dauern, bis die anfragende Staatsanwaltschaft endlich Antwort auf ihre Anfragen erhält.

    Die Staatsanwaltschaft in München etwa, die wegen Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit einem Rüstungsgeschäft zwischen Deutschland und Südafrika ein Verfahren gegen einen Manager der Firma EADS angestrengt hat, wartet seit Dezember 2001 darauf, dass die Republik Südafrika ihr Rechtshilfegesuch beantwortet. Die Ermittlungen sind seitdem kaum vorangekommen: Die entscheidenden Informationen fehlen.

    Der Fall Südafrika ist hier ein ganz gutes Beispiel. Das Problem der Rechtshilfe ist, dass sie eben normalerweise über die Außenministerien läuft. Das heißt also, die Staatsanwaltschaft in München muss ans Auswärtige Amt in Berlin und die schicken das ans Auswärtige Amt in Pretoria, die müssen dann an die Staatsanwaltschaft. Allein diese vielen Ecken, um die ein solches Verfahren, ein solcher Antrag geschickt wird, führt eben sehr häufig zu Verzögerungen.

    Erfahrungen wie diese - so der Eindruck von Michael Wiehen - hätten dazu geführt, dass selbst engagierte Staatsanwälte sich nicht eben ermutigt sehen, in Sachen Bestechung im Ausland überhaupt Ermittlungen einzuleiten.

    Der Jurist ist davon überzeugt, dass in Deutschland noch viel mehr getan werden könnte, um der Korruption in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen entgegenzuwirken. So habe das Gesetz von 1999 gegen Korruption im Ausland nicht ausreichend Unterstützung von politischer Seite bekommen. Auch dass sei ein Grund dafür, dass erst so wenige Fälle von den Strafbehörden aufgegriffen worden seien.

    (Es ist in Deutschland), man hat wirklich den Eindruck, dass die Regierung und die Wirtschaftsverbände nicht genügend getan haben, um das Bewusstsein über die neue Gesetzeslage wirklich zu verbreiten.

    Es gibt da natürlich auch immer den Verdacht, dass Offizielle sich ... sagen, da muss man ja nicht so aktiv was gegen machen, denn der internationale Wettbewerb ist hart, unsere Nachbarländer verfolgen die Korruption im Ausland auch nicht so besonders hart - und warum sollen wir dann in einer Zeit, da Arbeitsplätze knapp sind, wenn der Export besser gehen könnte, warum sollen wird dann solche Dinge unterstützen. Das halte ich und TI natürlich für eine haarsträubende Argumentation.


    Beachtliche Fortschritte in der Bekämpfung der internationalen Korruption hat dagegen im Lauf der letzten Jahre die Schweiz vorzuweisen – durchaus auch im wohl verstandenen Eigeninteresse. Denn lange Jahre hat das gut gehütete Bankenwesen des Alpenstaates Gelder aus korrupten – und kriminellen - Geschäften geradezu angezogen. Doch dann wurde bekannt, dass Diktatoren wie Ferdinand Marcos von den Philippinen oder Sani Abacha in Nigeria Millionensummen an Staatsgeldern auf private Konten in der Schweiz umgeleitet hatten.

    Die Schweiz fürchtete um ihren guten Ruf als integrer Finanzplatz und führte eine ganze Reihe neuer Gesetze ein, die es korrupten Staatsmännern ebenso wie Bossen aus der Unterwelt erschweren sollen, Gelder aus kriminellen Quellen in Schweizer Bankhäusern anzulegen. Die Juristin Cornelia Cova, die im Auftrag des Kantons Zürich illegalen Geldströmen nachspürt, vertritt den Standpunkt, dass das Schweizer Bankgeheimnis zu Unrecht als legendär angesehen wird.

    In den früheren Jahren waren es ja hauptsächlich die Drogenkartelle, die ihr Geld in der Schweiz hatten, das haben wir heute eigentlich nicht mehr, weil sich das herumgesprochen hat: in der Schweiz ist es nicht gut, sein Geld, sein kriminelles Geld anzulegen. Und die Welle, die jetzt aber auch wieder etwas am Abklingen ist, ist die Welle der Korruptionsgelder, die hier deponiert waren, ich denke schon, das hat sich herumgesprochen in einschlägigen Kreisen, dass das Schweizer Bankgeheimnis nicht das ist, was einem die Presse glauben machen will - oder die PR der Banken!

    Nicht zuletzt die Zürcher Bezirksanwältin selbst hat dafür gesorgt, dass das Schweizer Bankgeheimnis nicht mehr das ist, was es einmal war. Sie und fünf weitere Kollegen sind allein im Kanton Zürich ausschließlich damit beschäftigt, Rechtshilfegesuche aus dem Ausland zu bearbeiten. Und die befassen sich in der Hauptsache mit Geld, das aus kriminellen Quellen stammt und auf Schweizer Konten angelegt wurde. Cova und ihre Kollegen ackern sich durch Berge von Bankauszügen, um die Frage zu beantworten: Woher stammt das Geld auf dem Konto eines Verdächtigen und sind eventuell Teilsummen davon weitergeleitet worden? - Und wenn ja: an wen? - Ein hinreichender Tatverdacht, sagt Cornelia Cova, muss allerdings schon vorhanden sein:

    Der Sinn des Rechtshilfeersuchens ist ja, dass man Beweismittel erhält. Also man kann ja nicht nachweisen, dass das wirklich passiert ist, was im Rechtshilfeersuchen geschildert wird und das ist auch nicht erforderlich. Es geht darum, dass man einen Tatverdacht hat, und dass ein Bankkonto in Zürich mit dieser kriminellen Handlung in Zusammenhang steht.

    Und dann gibt es natürlich das Gegenteil - da sagen wir eine fishing expedition - also beispielsweise wenn wir ein Rechtshilfeersuchen kriegen, da steht: Wir führen ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Schmitt wegen Betruges. Wir vermuten, dass er Gelder in die Schweiz verschoben hat. Bitte klären Sie doch sämtliche Konten in der Schweiz ab - das ist eine "fishing expedition", da gibt es keine Rechtshilfe! Irgendein Hinweis muss doch vorhanden sein, dass der Schmidt ein Konto in der Schweiz hat. Und wenn der Hinweis vorhanden ist, dann reicht's!


    Auch im Falle der von der Regierung Lesothos angestrengten Korruptionsermittlungen wurde die Zürcher Bezirksanwältin aktiv. Die von ihr aufgespürten Kontenbewegungen dienten dem Gericht in Maseru als Grundlage für die Verurteilung nicht nur des Projektleiters, der die Schmiergelder annahm; ihre Ermittlungen waren ebenfalls ausschlaggebend dafür, dass auch den beteiligten Firmen der Prozess gemacht werden konnte. – Die Suche nach den Absendern der jeweils in Teilsummen gesplitteten Schmiergelder erwies sich allerdings als äußerst mühsames Geschäft, unterstreicht die Juristin:

    Ich hatte dieses eine Konto, das dem Herrn Sole gehörte und da kamen Gelder rein auf dieses Konto von anderen Konten. Und ich wollte ja wissen, woher kam dieses Geld. Also bin ich zurückgegangen, habe das nächste Konto angeschaut – hm, sagt mir immer noch nichts, das waren eben diese Vermittlerkonten. Auf diesen Vermittlerkonten – und das waren verschiedene – auf diesen fanden dann die Eingänge statt von eben diesen Vertragspartnern, diesen Contractors. Wichtig für mich war, dass ich (einfach) den Zusammenhang mit dem Staudammprojekt in Lesotho zeigen konnte.

    Vor Gericht in Lesotho hatten die Firmen - also die Vertragspartner, von denen Frau Cova spricht - argumentiert, dass es nie ihre Absicht war, den Projektleiter des Staudammprojekts, Masupha Sole, zu bestechen. Darum waren die Ermittlungsergebnisse so wichtig: Sie zeigten, dass auf den Konten des Projektleiters zwar tatsächlich kein einziger Geldeingang verzeichnet war, der direkt von einer der beteiligten Firmen stammte. Doch es existierten die Geldeingänge der von diesen Firmen beauftragten Mittelsmänner, den "lokalen Agenten" der Firmen.

    Deren Honorare waren so üppig bemessen, dass von ihnen schon einmal die Hälfte und mehr an den Projektleiter weitergegeben werden konnte. – Die Mittelsmänner einzuschalten sei also eine reine Verschleierungstaktik der Bau- und Ingenieursfirmen gewesen, argumentierte die Anklage. Die Verteidigung widersprach. Sie sagte: Es habe nie einen Auftrag der Unternehmen an die "freien Mitarbeiter" vor Ort gegeben, Schmiergelder zu zahlen. Das hätten die ganz aus freien Stücken getan.

    Der Korruptionsforscher Johann Graf Lambsdorf hält diese Argumentation für wenig überzeugend. Seine Studien dokumentieren, dass Unternehmen gerne Mittelsmänner einsetzen - oft zu dem ausschließlichen Zweck, den Fluss von Schmiergeldern an Politiker oder Projektmanager zu verschleiern.

    In Bezug auf die typischen Ausreden seitens der westlichen Firmen, die hier involviert waren - Lahmeyer oder Acres - muss man deutlich sagen, dass diese nicht schlüssig sind. Erstens: Die Gelder, die geflossen sind an den Leiter der Vergabekommission in Lesotho, diese Gelder flossen über einen Mittelsmann. Aber nun wissen Firmen typischerweise sehr gut, was ihre Mittelsmänner tun, und wenn sie's nicht wissen, dann ist das straflässig - sie müssen es tun!

    Die Richter in Lesotho gelangten schließlich zu der Überzeugung, dass die Ingenieursfirmen die Mittelsmänner tatsächlich allein dafür angestellt hatten, die Herkunft der Bestechungsgelder zu verschleiern. Es sei in den Anhörungen nicht in Erfahrung zu bringen gewesen, welches denn die anderen Aufgaben gewesen sein sollten, die die Mittelsmänner noch wahrgenommen hätten, erklärten die Richter. Genau dies müsse aber möglich sein, argumentiert Graf Lambsdorff: Wenn der Arbeit eines Agenten vor Ort nicht der Ruch von Korruption anhaften solle, müsse das Aufgabenfeld des Agenten klar bestimmt werden können.

    Vor dem Hintergrund der weltweit nach wie vor doch eher zögerlichen Verfolgung von grenzüberschreitender Korruption erscheint das Beispiel Lesothos umso eindrucksvoller. Nicht nur die große Entschlossenheit der Regierung sei beeindruckend, betont Staatsanwältin Cova, auch die Verfahren selbst seien - den Ansprüchen westlicher Rechtssysteme entsprechend - fair geführt worden.

    Da sind viele Länder ja doch überfordert mit dieser Aufgabe; also von daher Hut ab, was den Prozess in Lesotho angeht, der ist sehr sauber geführt worden! Und er ist ja noch nicht zu Ende!

    Als nächstes wird in Maseru das Urteil gegen die französische Baufirma Spie Batignolles erwartet. Ob danach noch weitere Verfahren eingeleitet werden können, ist jedoch ungewiss: Lesotho ist ein ausgesprochen armes Land - mit einem Budget, das kaum an das heranreicht, was den angeklagten Firmen zur Verfügung steht. Den mutigen Klägern droht langsam das Geld auszugehen...